Zehenden zu Kleinzymern und alle andere Güter der Ilecrsehaft Brauneck, die ltücker Waltmann unddessen Sohn Heinrich inne gehabt, zu Lehen empfangen habe, D. eod. d, (c. 8.)
Ernst und Friderich Herzoge zu Österreich bekenen, wegen der Kriege und Stösze die zwi-schen ihnen und den Herzogen Steffan, Ernst und Wilhalm in Bayern bestehen, nach Rath des Erz-bischofs Eberhardt zu Salezburg, Legaten des Stuells zu Rom, mit den genannten Herzogen vonBayern einen schlechten und getreuen Frid aufgenommen zu haben, der von morgen zu Mittaganfangen und bis Sankt Michels Tag über ein ganzes Jahr dauern soll j die Herzoge von Österreichsollen aber ihr Salz in dem Intal wohl gefübren, und das soll den Frid nicht berühren noch angehen,G. zu Hall im Intal an Mitichen nach Sankt Gilgentag. CCop. Simpl.)
Stephan Schönnstainer und Hans Türlinger bekennen, dass die Sandbriefe, laut deren ihnenHerzog Ernst von Beyern an die Etsch zu reisen gebot, kraftlos sein sollen, und verzichten für sichund die geworbenen Reisegefährten auf alle weiteren Forderungen. Siegler: Ritter Hanns der Law-tenbek. G. am Samptztag vor u. Fr. Tag Nativitatis. (c. S.)
Iladmar nerr zu Laber und seine Söhne Iladmar der ältere, Caspar und Hadmar der jüngereerklären, dass die in ihrer Herrschaft gelegene Kirche zu Prnitenprunn mit ihrer Einwilligung demKloster Pergen incorporirt worden sey, und überlassen diesem Kloster zur Haltung eines Vicars zuPraitenprunn den dritten Theil des kleinen Zehends, den sie bisher in der Pfarre Preitenprunn gehabthaben. Mitsiegler: Friedrich Bischof zu Eysteten. D. feria sexta ante Mathei. (c. 3 Sig.)
Wernher Erzbischof zu Tryre, Reichserzkanzler, Ludewig Herzog in Beyern, und FriedrichBurggraf zu Nürnberg verkünden dem Rathe der Stdat Nürnberg, dass sie Sygmund König in Ungarnauf dem Churfürstentage zu Frankfurt zum römischen Könige erwählt haben. G. zu Frankfort amMeyne am Samstage St. Mattheus des h. Apostels und Evangelisten Abend, (c. 3 S.)
Ulreich der Chalpfel von Schirling bekennt, dass er in der Stadt Regensburg Vanknüss komenwar, weil er den erbern deutschen Herren, den Praitenstainer zu Sand Gilgen frävelich angeloffenund geschlagen. Siegler: Peter der Maller, Schulhaizz und Hanns auf Tunaw Probst zu Regensburg,G. an sand Haymeramstag. (c. 2 S.)
Bischoff Johann von Würzburg und das Kapitel schreiben mit Rathe der Stadt und geistlichenund weltlichen Personen zur Bezahlung der städtischen Schulden zu Würzburg eine städtische Steüerauf 5 Jahre für Geistliche und Weltliche dahin aus, dass von jeder Metze Getreid, die, in denMühlen der Stadt und deren Markung gemahlen, in Brodweise verzehrt wird, 12 Pfenninge oder einalter turnos, und gleiches von den von auswärts beigebrachten Getreide bezahlt xverden, von jedenEimer Weins ein böhmischer Groschen, von jedem verzapften Wein der 16. Pfenning, von jedem inder Markung der Stadt gebauten, und verkauften Wein der 20. Pfenning genommen werden solle.Der Bischoff ist von solcher Abgabe frei, Sämmtliche Einnahmen sollen in 7 Haufen getheilt werden,