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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
Entstehung
Seite
61
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1410

i. Mürz

2- Mürz

4. Mürz

7. Mürz

8. Mürz

9. Mürz

Wenezl.nv Patriarch zu Anthiochen e(c. gieht dem Burggrafen Johan zu Xuremberg Vollmacht,von Olten Heiden Bürget- zu Nurcntherg die Veste Hohenstein, die er zu getreuer lland innc,und laut dessen Brief wieder abzutreten hat, in seinem Xamcn zu fordern, zu übernehmen und seinemHerrn dem röm. König Weneziaw und der Krone zu Beheim damit zu gewarlen. G. zu Präge desSonnabend vor dem Suntage Letare Jerusalem in der vasten, (e. S.)

Friderieh Bischof zu Eystet und Wolfram Probst zu Newnkirchen theidigen zwischen BischofAlbrecht zu Bamberg und dem Burggrafen Johan zu Xuremberg wegen verschiedener zwischen ihrenDienern und Beuten entstandenen Irrungen und Klagen, also dass diese von nun an gehoben und zuEnde seyn, und zur Beilegung dieser ein Bündniss auf 2 Jahre zwischen beiden Thcilcn errichtetwerden solle. G. zu Kerspach am Sun tag letare in der vasten, (c. 4 S.)

Ludweig der BudoltT, Bürger zu Auspurg, Hanns, Peter und Hainreich die Itudoltl, Bürger zuMünichen, alle Vier Gebrüder, bekennen, dass Matheis der Senntlinger, Hanns der Fiigsmündel undJorg der Ktiicpiintel, der Herzoge Ernst und Wilhalm von Bayern Kästner und Kanzler, wegen desSalzzolles zu Freising, der ihnen von den genannten Herzogen um 1272 Gulden neuer ungcriseherauf Abschlagszahlung verpfändet ist, eine ganze Rechnung mit ihnen gethan haben, und dass Hannsder Anachinger, z. Z. ihrer gnädigen Herren Zöllner zu Freising, ihrem Vater sül., Hannscn demltudoltf, und ihnen selbst zusammen 800 Gulden neuer ungeriseher bezahlt habe. Siegler.- llanns undPeter die Uudollf. G. am Erichtag nach dem Sontag, als man singet Letare, in der hl. Vasten, (c. 2 S.)

Martein, Probst zu Sand Xycla, ersucht Hartprecht den Stal, Richter zu Scherding, den Peters-haimer aufzulbdern , dass er die seinen Annenleulen abgenommenen Pfänder zuriiekgebe oder, wennderselbe gegen ihn zu klagen habe, vor Herrn Grafen Etzel zu Ortenberg mit ihm zu Recht stehe.G. an Freytag vor Judica.

Vertrag der Gebrüder Hanns von Kiingscgg Ritter, und Ulrich von Kiingscgg zu Marstettenmit Bürgermeister und Rath der Stadt Memingen von des zu Marstetten gehörigen Zolls wegen unterVermittlung von Martjuart von Schellenberg, Ritter, Heinrich Vogt von Luppolz etc. wornaeh dieKüngsegger keinen Zoll nehmen sollen von Vieh, das zu Lutrach über die Iller nach Memingenzum Abschlachten geführt wird. Ueber Arisch mag man mit Karren und Wägen Eisen, Salz etc.führen aber dabey den Zoll richten, als ob man über die Bruck zu Marstetten gefahren wäre; auchauf äussern Märkten erkaufte Käse, Leder, Flachs, Hanf, Zwilch oder Lintnch mögen die Memingerbey Arlaeh vorüberlähren gegen Zollentrichtung wie auf der Bruck zu Marstetten aber ungebundenund nicht in Ballen etc. G. an dem nechsten Samstag nach Mittervasten. (e. 2 S.)

Gesuch des Bischofs Ulreich zu Lavent an den Rath der Stadt Regensburg um sicheres Geleitund Schutz für Lazar seinen Juden, der zu Regensburg eine Geldschuld einbringen will. G. zu Saltz-burg an Suntag Judica in der Vasten.