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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
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1409

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richter die Streitigkeiten des Herrn Grewff, Probsts zu Reichersperg, und des Convents daselbst einer-und des Hanns Messenpekch zu Ort andererseits also: der Probst und Convent sollen bei ihren Brie-fen und den darin benannten Gütern und Rechten, ohne Anfechtung von Seite des Messenpekch,bleiben, und der Messenpekch und seine Helfer wegen des gegen den Probst und dessen Angehörigegemachten Angriffes nicht weiter verantwortlich sein, sondern dafür, falls er dazu aufgefordert würde,innerhalb Jahresfrist für Herzog Johanns einen Heereszug mit 21 Spiessen machen. G. zu Scherdingam Freytag nach sand Merteins tag. (c. 4 S.)

Wilhelm Jagsheiiner, Hawseomcntewr des Teutschen Hauses zu Nureinberg quittirt die Burgerdes Raths der Stadt Nuremberg über 2000 fl., welche er wegen Raban, Bischof zu Speirals dem-selben durch König Ruprecht überwiesene und am vergangenen sant Marteinstag verfallene Steuer empfangen hat. G. am Suntage nach sant Merteinstag.

Graf Gorig Herr zu Newnortenberg bekennt, dass er der Vankchnüs darin ihn Heinrich, Her-zog in Bayern, gehabt, der ihn aber wieder ledig gelassen und ihm die Veste Newnortenbergwiedergegeben hat, nicht Hass, Unwillen oder Feindschaft tragen wolle, und verspricht demselben,dass erwähnte Veste sein offen Haus sein soll, und er ihm damit gehorsam und gewärtig sein wolle.D. Pwrkchhausen Mittichcn vor St. Kathrein.

Der Rat und alle die Gemain, die Bürger der Stadt Regensburg bekennen dass Stephan derNotangst, d. Z- Prukkmaister alles Einnemen und Ausgeben von der Prukk wegen von den nächst ver-gangen zwain Jarn widerrechent habe. G. des "Freitags vor sand kathrein tag.

Johanns, Herzog in Bairn bekennt, dass er dem Erhärt luchperger 850 Ungerische Gulden,womit ihn Wilhalm der Puchperger wegen der Maut zu Vilshofen auf denselben zur Bezahlunggewiesen hatte schuldig sey, und verpfändet daher demselben für obige Schuld 85 Ungerische Guldenjährlicher Gilt aus seiner Maut zu Vilshofen, die er jährlich auf St. Marteins Tag erheben soll.Bürgen: Hainreich Nothafft zu Wernberg, Vicedom in Nidern-Bairn, Gorg Aicliperger im Moss, PeterValkenstainer zu Valkchenfels, und Dietreich Stainbcrger zu Rain. G. am St. Cezilgen Tag derhl. Jungfrau.

Fridrich Schenk, Herr zu Uympurg, Haupfman und die Zehn, die über den Landfrieden inFranken und Bayern gesetzt sind, verurtheilen Jörgen Gareysen auf die Klage des Herrn JohannPfalzgrafens bey Rhein wegen den Bürgern zu Sulzbach auf des Reichs Strasse abgenommenenTüchern und anderer Hab auf einen Schadenersatz zu hundert Mark Silbers. G. zu Bamberg amFreytag vor sand kathreien tag.

Dieselben entscheiden in der Klage Albreehts von Finsterloch des jungen gegen den BischofFriedrich zu Eystet und dessen Diener Heinrich von Popfingen und Peter Tanner wegen Gefangen-nehmung von Leuten und Hinwegführung von Wein und Pferden, dass der Bischof von Eystet dem

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