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140816. Nov.
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Derselbe befiehlt den Burgermeistern und dem Rath der Reichsstadt Rotenburg auf der Tauber,die ihm wegen Heinrich Toppiers Kinder schuldenden 1500 Gulden an seinen Oheim und HofmeisterGraf Friderich zu Otingen zu bezahlen. G. Heidelberg feria sexta post beati Martini episcopi.
Albrccht Ebner der ältere, Bürger zu Nürnberg, verleiht und vererbt sein Fischwasser, diePegnitz bei Hcnffenfelt, das Stöckach genannt, Teynhart dem Czygler zu llersprugk. G. an demdem nechsten Doncrstage vor sant Merteins tage. (c. S.)
Albrecht von Eglofstein Schultheis zu Vorcheim und Vogt zu Reut bestättigt die Zeugen Aus-sage über das von Otilig Loschin sei. zur Frawen Kapelle zu Vorcheim gestiftete ein Pfund Hallerewig Geld. G. dinstag vor sant kathreintag der Junckfrawen.
Friedrich Schenk Herr zu Lymppurg Ilauptmann des Landfriedens in Franken und in Beyernentscheidet hinsichtlich der Misshellungen zwischen Apel von Altcrthcim und Ludewick von Hutten,dass alle Feindschaft ab seyn, Apel von Altertheim der Fanknuss ledig, und dass demselben alleseine Habe zu Arnstein vom Ludewick von Hutten wieder ausgeantwortet werden soll. G. zu Wirz-burg am Fritag vor Kathrin Tag. (Vidimus.)
Hanns der Wernstorffer schwört bei Entlassung aus dem Gefängnisse dem Herzog HeinrichUrfehde und gelobt aus dessen Lande nicht zu entfahren, an keinem andern Orte zu sitzen als zuOetting, Pfarrkirchen, Ettenuelden, Newnmarkgt oder Dorlfen, und innerhalb 4 Meilen Wegs nicht zurStadt Landshut zu kommen; seiner Hausfrau jedoch und seinen Erben soll es unverwehrt seyn nachLandshut zu kommen und dort ihre Nahrung zu suchen, so wie cs ersterer freysteht, nach des Werns-torffers Tode, ihren Wittwenstuhl nach Willkühr zu verkehren. Siegler: Niclas der Apphentaler, her-zoglicher Küchenmeister und VJreich der Egker. G. An sand Kathrcin Abend der heiligen Junkch-frawn. (c. 2 S.)
Caspar von Bibra der von Seite des Bischofs Johannes, des Deehants Wilhelm von Bibra unddes Kapitels zu Würzburg, zur Verhütung der Räubereien, Pfändungen und Beschädigungen imOberlande als Hauptmann daselbst aufgestellt wurde, gelobt für die Summe von 900 Gulden jährlich,24 Reisige und wohlgerüstete Gesellen mit Hengsten und Pferden zu unterhalten. Zehn sollen mitGlefcn bewaffnet seyn, in des Oberlandes Schlössern und Gebieten liegen, und immer zum Auszugebereit seyn. Alle gefangene Reisige und Bürger gehören dem Bischof, die Gebawren sollen aber demv. Bibra zustehen. Ingleichen fällt dem Bischof alles Vieh zu welches gespaltene Fiisse hat. D. ansand Kathrein tage. (c. S.)
Ritter Ilainrich von Eysenburg bekennt für sich und seinen Bruder, Hrn. Puppenlin, in Betreffdes Niderlegens welches ihm auf dem Gercit Hrn. Burchkart’s von Schällenberg widerfuhr, dass erund sein vorgenannter Bruder darum den Herzogen Ernst und Wilhalin, und der Herzoginn Elisa-
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