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3 (1891) Poetik (3. Aufl.), Topik (Disputierkunst)
Entstehung
Seite
271
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Neunundzwanzigstes Kapitel.

Widerlegung der Schlüsse, welche Ungehöriges herbeiziehen.

Bei den Schlüssen, in welchen etwas hinzugesetzt wird, umden Schluß zu Stand zu bringen, muß man sehen, ob das Un-mögliche auch dann herauskommt, wenn man den Zusatz wegläßt.Dieß muß man dann dem Gegner entgegenhalten und sagen,man habe das und das zugegeben, nicht weil es wahrscheinlichsei, sondern nur im Interesse der Disputation, der Gegner aberverwende es nun nicht in dieser Weise.

Dreißigstes Kapitel.

Lösung der Schlüsse, welche aus mehreren Fragen Eine machen.

Bei den Schlüssen, welche aus mehreren Fragen Eine ma-chen, muß man gleich von vornherein bestimmt sich erklären.Eine Frage ist eine solche, auf welche Eine Antwort gehört, alsodarf man nicht Mehreres über Eines oder Eines über Mehreres,sondern Eines über Eines bejahen und verneinen. Wie aber beiden Fällen der Homonymie etwas bald beiden, bald keinem zu-kommt, so daß denen, welche auf eine nicht einfache Frage eineeinfache Antwort geben, dadurch noch keine Schwierigkeit entsteht,so ist es auch hier. Wenn nun das Mehrfache dem Einen oderdas Eine dem Mehrfachen zukommt, so folgt für den, welchereinfach zugibt und so in diesen Fehler verfällt, noch keine Schwie-rigkeit; wenn aber etwas dem einen zukommt, dem andern nicht,oder wenn es sich fragt, ob Mehreres Mehreren: zukommt undwenn in gewissen Fällen beides beiden: zukommt, in gewissen Fäl-len aber wieber nicht, dann muß man auf der Hut sein. Z. B.bei folgenden Schlüssen: Wenn das Eine gut ist, das Andereschlecht, so folgt aus der Zusammenfassung, daß man sagen kann,beide seien gut und schlecht, und beide seien weder gut nochschlecht; denn es ist nicht jedes für sich genommen so oder so,also ebendasselbe ist gut und schlecht und ist weder gut noch