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Sielieniludzwanzigstes Kapitel.
Lösung der Schlüsse mit xstikio xrinoixii.
Bei den Schlüssen, welche eine xotikio xriuoipü enthalten,muß inan dem Fragenden, wenn dessen Verfahren klar ist, nichtzugeben, auch wenn etwas wahrscheinlich ist, sondern das wahreVerhältniß geltend machen; ist aber die Sache nicht gleich klar, somuß man den Mangel an Scharfsinn, da ja solche Beweisfüh-rungen schlecht sind, dem Fragenden zuschieben und sagen, seineArt zu disputiren sei verkehrt; deun der Elenchos darf keine xe-titio xrinoixii haben. Sodann muß man sagen, man habe denSatz zugegeben, nicht daß der Gegner davon Gebrauch machensolle, sondern in der Voraussetzung, daß er einen Schluß gegendenselben richten werde, wovon in den falschen Gegenschlüssen dasGegentheil geschieht.
Achtundzwanzigstes Kapitel.
Lösung der Schlüsse mit falscher Folgerung.
Was die Schlüsse betrifft, welche auf das Consequens,. dasMitfolgende begründet sind, so ist hier die Beweisführung selberaufzudecken. Das Verhältniß des Consequens ist ein doppeltes:entweder so, daß das Allgemeine mit dem Partikulären verbun-den ist, wie mit deni Begriff Mensch der Begriff Thier; es wirdnemlich postulirt: wenn dieß mit dem crsteren verbunden ist, soauch mit dem letzteren. Oder in gegensätzlicher Weise: wenndieses mit diesem verbunden ist, so auch das Gegentheil mit demGegentheil. Darauf beruht auch der Schluß des Melissoswenn das Gewordene einen Anfang hat, so verlangt er, daß dasUngewordene keinen Anfang habe, also wenn der Himmel unge-worden ist, so ist er auch unendlich. Aber das ist nicht richtig;die Consequenz ist gerade die umgekehrte.
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