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Bestimmungen in der gleichen Weise zukommen, denn da scheintman sagen zu müssen, daß entweder beides oder keines von beidenschlechthin zu prädiciren sei, z. B. wenn die eine Hälfte schwarzist, die andere weiß, so fragt es sich, ob das Ganze weiß oderschwarz ist?
Andere Trugschlüsse beruhen darauf, daß nicht genau be-stimmt ist, was ein Schluß oder was ein Gcgenschluß ist, daßvielmehr im Satz etwas fehlt; Gcgenschluß, Elenchos, ist nemlichein Widerspruch in Beziehung auf Eins und dasselbe, und zwarnicht auf eine Benennung, sondern eine Sache, und eine nichtsynonyme, sondern identische Benennung, aus Gegebenem mitNothwendigkeit folgend und zwar ohne daß man das anfänglichAufgestellte dazu nimmt '), geltend in derselben Beziehung undfür ebendasselbe und in derselben Weise und zu derselben Zeit.Eben dahin gehört auch der Fall, daß man über etwas falscheBestimmungen aufstcllt. Manche lassen etwas von dem eben Ver-langten weg und stellen so einen Scheinbeweis her, z. B. daßdas Doppelte und nicht Doppelte Eins und dasselbe seien, dennZwei sei das Doppelte von Eins, aber nicht das Doppelte vonDrei. Oder wenn Eins und dasselbe das Doppelte und nichtDoppelte von Einem und demselben sein soll, während die Be-ziehung eine verschiedene ist; denn in Beziehung auf die Längeist es das Doppelte, nicht aber in Beziehung auf die Breite. —Oder wenn eine Bestimmung gilt für ebendasselbe und in eben-derselben Beziehung und in ebenderselben Weise, aber nicht zugleicher Zeit; so entsteht denn ein Scheinbeweis. Man könnteübrigens diese Klasse auch unter die auf dem sprachlichen Aus-druck beruhenden Trugschlüsse zählen.
Die Trugschlüsse, welche auf der xokikio xnuosiüi beruhen,zerfallen in so viele verschiedene Arten, als cs solcbc pskikiouosgibt. Der Scheinbeweis beruht auf der Unfähigkeit des Gegners,sich einen klaren Begriff vom Identischen und Anderen zu bilden.
Der Trugschluß, welcher auf das Beifolgende, Consequens,sich gründet, beruht auf der Meinung, man dürfe das Verhältniß
') D, h. ohne xstitio xriaslxü.