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diesem Fall gilt das Gleiche auch vom Relative», vom Entgegen-gesetzten und vom Begriffsverwandten.
Ferner muß man auch, wenn man an die Beweisgründeerinnert, sich möglichst allgemein ausdrücken, auch wenn der Geg-ner seine Behauptung partikulär gefaßt hat; auf diese Weise wirdes möglich seiu, aus Einer Argumentation mehrere zu machen.Ebenso ist es in der Rhetorik hinsichtlich der Enthymemc *). Fürden eigenen Zweck aber muß mau sich so sehr als möglich hütenvor einer solchen Verallgemeinerung der Schlüsse. Immer mußman darauf scheu, ob die Beweisgründe etwas Allgemeines be-treffen; denn alles, was partikulär gilt, gilt auch allgemein, undin der partikulären Beweisführung ist die allgemeine enthalten,weil kein Schlußverfahren möglich ist ohne das Allgemeine.
Die Hebung muß mau so anwenden, daß man gegenübereinem jungen Gegner von der Induktion Gebrauch macht, gegen-über von einem erfahrenen vom reinen Syllogismus. Man mußversuchen, von denen, welche den Syllogismus anzuwendcn wissen,die Vordersätze sich anzuciguen; von denen, welche induktorisch ver-fahren, die Beispiele; denn dieß sind die Gebiete, auf welchen dieeinen und die andern zu Hause sind. Ueberhaupt muß man sichbemühen, von den Disputationen entweder einen Schluß über ir-gend etwas mitzunehmeu oder eine Widerlegung oder eine Prä-misse oder eine Einwendung oder eine Notiz über richtige oderunrichtige Fragen, die man selbst oder die der Gegner gethan hat,nebst den Gründen für' die Richtigkeit und Unrichtigkeit. Durchdas alles gewinnt man (Gewandtheit, welche eben der Zweck derDisputirübungen ist, namentlich in der Behandlung der Prämissenund Einwendungen; denn man kann im Allgemeinen Wohl sagen,daß ein Dialektiker derjenige ist, welcher mit Prämissen und Ein-wendungen gut umzugehen weiß- Wenn man Vordersätze auf-stellt, so macht man Eins aus Mehreren: (denn das, was zubeweisen ist, muß in Eins zusammengcfaßt werden), wenn manEinwendungen macht, so macht man aus Einem Vieles; denn
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