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Häuptling in zweifacher Beziehung sein: erstens so, daß darausUnverständiges folgt, wie z. B. wenn man sagt, alles bewege sichoder nichts; sodann gehören hieher Sätze, deren Wahl eine min-der gute Gesinnung verräth und die dem, was man im Allge-meinen will, entgegengesetzt sind, z. B. der Satz, daß das Ver-gnügen das Gute sei, daß das Unrechtthun besser sei, als dasUnrecht leiden. Denn man ist gegen den, der solches behauptet,eingenommen, weil man annimmt, daß er nicht bloß aus Lustzum Disputiren sie vertheidige, sondern weil es seine wirkliche Ge-sinnung sei, was er damit ausspreche.
Zehntes Kapitel.
Verfahren gegenüber von falschen Schlüssen. Arten, einen Schlußzu verhindern.
Wenn ein Schluß etwas Falsches enthält, so muß man ihndadurch umstoßen, daß man dasjenige aufhebt, worin das Falschebegründet ist. Denn eine Umstoßung ist mit der Aufhebung einesbeliebigen Punktes noch nicht gegeben, auch wenn der aufgehobenePunkt falsch ist. Denn ein Schluß kann ja mehrere falsche Punkteenthalten, wie z. B. wenn man nimmt: Wer sitzt, der schreibt.— Sokrates aber sitzt, daraus soll folgen: Also Sokrates schreibt.Hebt man nun den Untersatz: Sokrates sitzt, auf, so ist der Schlußnoch nicht umgestoßen, und doch war dieser Untersatz wirklichfalsch. Aber darin liegt nicht der Grund für die Falschheit desSchlusses; denn wenn Einer gerade sitzt, aber nicht schreibt, sowird darauf diese Art der Umstoßung nicht passen. Also nichtdieß ist zu widerlegen, sondern der Satz, daß der Sitzende schreibe;denn nicht Jeder, welcher sitzt, schreibt. Wenn man also das-jenige aufhebt, worin die Falschheit des Schlusses beruht, so hatman eine vollständige Widerlegung gegeben, und wenn man weiß,auf was der Schluß beruht, so versteht man auch zu widerlegen,wie dieß bei den falschen Figuren in der Mathematik der Fall ist;es genügt nicht, Einwendungen zu machen, auch nicht, wenn das-jenige, was man damit widerlegt, falsch ist, sondern man muß