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3 (1891) Poetik (3. Aufl.), Topik (Disputierkunst)
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auch Nachweisen, wartttn es falsch ist; denn so wird deutlich, obman bei den Einwendungen die Folgerungen voraussieht odernicht.

Das Zustandekommen einer Schlußfolgerung kann man aufviererlei Art verhindern. Entweder so, daß man dasjenige, woraufdie Falschheit beruht, widerlegt, oder durch Einwendungen, dieman gegen den Fragenden macht; damit ist zwar oft eine Wider-legung nicht gegeben, aber der Fragende ist doch außer Standgesetzt, weiter fortzusahren. Drittens durch Einwendungen gegendas Gefragte; es kann nemlich Vorkommen, daß aus dem Ge-fragten nicht folgt, was der Fragende wünscht, weil die Fragennicht gut gestellt sind, daß aber die Schlußfolgerung sich ergibt,wenn man noch etwas hinzufügt. Wenn nun der Fragende nichtmehr fortfahren kann, so muß man die Einwendung gegen ihnselbst richten; wenn er cs aber kanngegen das Gefragte. Dievierte, aber schlechteste Art der Einwendungen bezieht sich auf dieZeit, indem Manche solche Einwendungen vorbringtn, deren Be-sprechung mehr Zeit erfordern würde, als man zu der augenblick-lichen Disputation verwenden kann.

Dieß sind die vier Arten von Einwendungen; eine Wider-legung des Behaupteten gibt nur die erste Art, die drei andernhaben eigentlich nur den Zweck, die Aufstellung der Schlußfolge-rungen aufzuhalten und zu behindern.

Elftes Kapitel.

Verfahren gegen unvollkommene Schlüsse aus persönlichen und sachlichen

Gründen.

Es ist nicht Eins und dasselbe, ob man eine Disputationan und' für sich selber tadelt oder mit Beziehung auf die Art derFragen; oft nemlich ist daran, daß die Disputation nicht in dergehörigen Weise vor sich geht, der Gefragte Schuld, weil er dasnicht zugibt, worauf eine ordentliche Besprechung der Thesis zu

i) Aber ohne den ndthigen Beisatz zu machen,