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3 (1891) Poetik (3. Aufl.), Topik (Disputierkunst)
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Ferner: ob das Dcsinirte etwa nicht in die richtige Gattnnggesetzt ist, muß man nach den die Gattung betreffenden Grund-sätzen untersuchen, wie dieß früher auseinandergesetzt worden ist.

Ferner ist cs unrichtig, wenn man bei der Definition Gat-tungsbegriffe überspringt, z. B. wenn man sagt, die Gerechtigkeitsei eine Eigenschaft, welche Gleichheit bewirke oder welche dasGleiche zutheile. Bei dieser Definition übergeht man den Begriffder Tugend. Man läßt also die Gattung der Gerechtigkeit wegund gibt somit nicht das Wesen derselben an; denn zur Bestim-mung des Wesens gehört immer der Gattungsbegriff. Es istdieser Fehler derselbe, wie wenn inan die Sache nicht in dienächste Gattung setzt; wenn man nemlich die nächste Gattungangibt, so gibt man alles Ucbergeordnete an, da ja alle oberenGattungsbegriffe von den unteren Begriffen ausgesagt werden.Also muß man entweder das zu Desinirendc in die nächste Gat-tung setzen oder zu der oberen Gattung alle Unterschiede hinzu-fügen, durch welche die nächste Gattung bestimmt wird. Dannhat man nichts weggelassen, sondern nur statt des Namens dieuntere d. h. nächste Gattung durch den Begriff ansgedrückt.Wenn man aber nur die obere Gattung für sich allein nennt,so nennt man nicht auch die untere Gattung; denn wenn manz. B. sagt Pflanze, so nennt man damit nicht auch den Baum.

Sechstes. Kapitel.

Gesichtspunkte, welche von den Artnnterschieden hergenommen sind.

Ferner muß man ebenso auf den Unterschied sehen und Achtgeben, ob man auch die Unterschiede der Gattung angegeben hat.Ist nemlich die Sache nicht durch die ihr eigenihümlichen Unter-schiede bestimmt oder ist überhaupt nur etwas angegeben, welchesgar nicht Unterschied von etwas sein kann, wie z. B. Thier oderSubstanz, so ist offenbar keine Definition gegeben; denn die ge-nannten Begriffe sind keine Unterschiede. Man muß ferner daraufsehen, ob dem angegebenen Unterschied etwas als entsprechendesEintheilungsglied gegenübersteht. Ist nemlich dieß nicht der Fall,»ristotkl«»' r»xtr, 10