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Vermögen, welches das Seiende bestimme und betrachte. DasVermögen zu bestimmen ist nemlich eine Art des Vermögens zubetrachten, also ist das nemliche zweimal gesagt, wenn man nochhinzufügt „und zu betrachten". Ebenso ist es, wenn man sagstdie Erkältung sei eine Beraubung der natürlichen Wärme; jedeBeraubung nemlich ist eine Beraubung des von Statur Zukom-menden, also ist der Zusatz „natürlich" überflüssig, vielmehr ge-nügt es zu sagen: Beraubung der Wärme, da ja im Begriff derBeraubung unmittelbar schon ausgesprochen ist, daß sie auf dasNatürliche sich bezieht.
Ferner ist es fehlerhaft, wenn man zu der allgemeinenBestimmung noch eine partikuläre hinzufügt, wie z. B. wenn mansagt, die Billigkeit sei eine Beschränkung des Nützlichen und Ge-rechten; das Gerechte ist nemlich eine Art des Nützlichen, also istes in dem Nützlichen schon enthalten. Also ist das Gerechte über-flüssig, somit hat man zu der allgemeinen Bestimmung noch einepartikuläre hinzugefügt. Ebenso wenn man sagt, die-Heilkundesei die Wissenschaft von dem, was für Mensch und Thier gesundisst oder: das Gesetz sei ein Abbild dessen, was von Natur gutund gerecht ist; das Gerechte ist nemlich eine Art des Guten,also ist das Nemliche mehr als Einmal gesagt.
Viertes Kapitel.
Die Bestandtheile der Definition müssen bekannt und klar sein.
Nach solchen und ähnlichen Gesichtspunkten ist zu unter-suchen, ob eine Definition gut ist oder nicht; ob aber in derDefinition das eigentliche Wesen der Sache ausgedrückt ist, wirddurch folgende Betrachtungen klar werden.
Erstlich ist das Wesen der Sache nicht angegeben, wenn dieBestimmungen, durch welche die Definition gebildet wird, nichtfrüher und bekannter sind. Da nemlich die Definition den Zweckhat, das, um was es sich handelt, besser kennen zu lehren, dieErkenntniß aber nicht aus dem nächsten Besten hervorgeht, son-dern aus dem Früheren und Bekannteren, — wie bei den Be-