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eines der übrigen Thcilungsgliedcr dem betreffenden der zuerst ge-nannten Glieder eigenthümlich ist; dann wird nemlich auch dasandere demjenigen cigcnthümlich sein, dem cs nach der Behaup-tung des Gegners nicht eigenthnmlich sein soll. Z. B. der Ein-sicht ist es eigenthnmlich, an sich die Tüchtigkeit des Denkvermö-gens zu sein; da nun auch die übrigen Arten von Tüchtigkeit sobestimmt werden können, so wird es der Besonnenheit eigenthüm-lich sein, daß sie an sich die Tüchtigkeit des Begehrungsvermö-gens ist.
Siebentes Kapitel.
Gesichtspunkte, welche aus den Flexionsformen abgeleitet sind.
Ferner hat man die Ableitnngsformcn der Wörter in Be-tracht zu ziehen. Bei der Widerlegung fragt es sich, ob im einenFall eine bestimmte Form der andern nicht eigenthümlich ist;dann wird es auch im andern Fall nicht so sein. Z. B. da dem„gerechterweise" das „in guter Weise" nicht eigenthümlich ist, sowird auch dem Gerechten das Gute nicht eigenthümlich sein. Beider Behauptung hat man zu sehen, ob in einem Fall die Formder entsprechenden Form eigenthümlich ist; ist dieß so, dann wirdes auch im andern Fall so sein. Z. B. da es dem Menscheneigenthümlich ist, daß er ein auf zwei Füßen gehendes Wesen ist,so wird cs auch dem Menschen eigenthümlich sein, als ein aufzwei Füßen gehendes Wesen bezeichnet zu werden. Indessen mußman nicht bloß bei dem genannten Gegenstand selbst auf dieseFormen Acht haben, sondern auch bei dem gegenüberstehenden,wie das bei Gelegenheit früherer Gesichtspunkte gesagt worden ist;bei der Widerlegung hat man darauf Acht zu geben, ob eine be-stimmte Form des einen gegenüberstehenden der entsprechendenForm des andern nicht eigenthümlich ist; dann wird auch imandern Fall dieß nicht zutresfcn. Z. B. da dem „auf gerechteWeise" das „auf gute Weise" nicht eigenthümlich ist, so wirdauch dem „auf ungerechte Weise" das „auf schlechte Weise" nichteigenthümlich sein. Bei der Behauptung aber fragt es sich,ob die Form des Gegenüberstehenden der entsprechenden Form