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zum voraus sagt, daß man das Eigenthümliche begründet aufdas Haben, oder das Gehabtwerden, weil es sonst kein Eigen-thümliches sein wird: denn wenn etwas als Eigenthümliches be-stimmt ist rücksichtlich des Gehabtwerdens, so wird es auch demHabenden zukommen, und wenn nach dem Habenden, so auch demGehabten, wie z. B. das, daß Vorstellungen keine Umstimmungbewirken, mag man es als Eigenthümliches des Wissens oder desWissenden bezeichnen; — wenn man nicht ausdrücklich beifügt„rücksichtlich des Enthaltenseins oder des Theilhabens", weil sonstdas Eigenthümliche auch gewissen andern Dingen zukommen wird;bestimmt man es nemlich nach dem Enthaltensein, so wird esauch dem Theilhabenden znkommen, und wenn nach dem Theil-haben, so auch dem Enthaltenen, wie z. B. wenn man als Eigen-thümliches des einzelnen Thieres oder des Thieres als Gattungdas Leben bezeichnet; — ferner wenn man nicht bemerkt „nachder Art"; weil dann das „Eigenthümliche" nur einem einzigenvon dem zukommt, was unter dem begriffen ist, dessen Eigenthüm-liches angegeben wird; das im höchsten Maß Vorhandene nemlichkommt nur Einem zu, wie z. B. beim Feuer das, daß es dasleichteste ist. Bisweilen aber kann man auch dadurch fehlen, daßman „der Art nach" hinzusetzt. Es darf nemlich nur Eine Artdes Betreffenden geben, wenn man hinzusetzt „der Art nach";Ließ trifft aber in manchen Fällen nicht zu, wie z. B. beim Feuer.Es gibt nemlich nicht bloß Eine Art des Feuers; verschieden derArt nach sind ja doch Kohle, Flamme, Licht, von welchen jedesein Feuer ist. Wenn man daher beisetzt „der Art nach", so darfes nicht verschiedene Arten geben, weil sonst das angegebene Ei-genthümliche dem Einen mehr, dem Andern weniger zukommenwird, wie beim Feuer das, daß es aus den feinsten Theilen be-steht; das Licht besteht ja doch aus feineren Theilen, als dieKohle und die Flamnie. Dieß darf also nicht geschehen, wennnicht auch die Bezeichnung in höherem Grad ausgesagt wird vondem, von welchem der Begriff in höherem Grad ausgesagt werdenkann, sonst ist es nicht richtig. Ueberdieß wird dann der Falleintreten, daß ein und dasselbe Eigenthümliche gelten müßte fürdas schlechthin Seiende und für das in dem schlechthin Seienden