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nicht sich so ausdrückt, daß er das immer Zukommende angibt;in diesem Fall nemlich wird eine Widerlegung des aufgestelltenEigenthümlichen ohne Zweifel möglich sein. Z. B. wenn mansagt, dem Menschen sei eigenthümlich, daß er zweifüßig sei, so istdie Absicht dabei, das von Natur Zukommende anzugebcn, mandrückt sich aber so aus, daß man das immer Zukommende an-gibt, und so ist also das Zweifüßigsein nicht das Eigenlhümlichedes Menschen, denn nicht jeder Mensch hat wirklich zwei Füße.— Bei der Behauptung ist darauf zu sehen, ob man das vonNatur Zukommcnde als Eigenthümliches bezeichnen will und sichauch wirklich demgemäß ausdrückt; dann ist das Eigenthümlichein dieser Beziehung nicht anzugreifen. Z. B. wenn man sagt,dem Menschen sei eigenthümlich, daß er ein für Wissen empfäng-liches Wesen sei, so will mau nicht nur das von Natur Zukom-mende bezeichnen, sondern man drückt sich auch wirklich so aus,und so ist die Behauptung in dieser Beziehung nicht anzugreifen,als ob es nicht das Eigenthümliche des Menschen wäre, daß erein für Wissen empfängliches Wesen ist.
Ferner von demjenigen, was nach einem Andern als demErsten benannt, oder was selber als Erstes bezeichnet wird, istes schwierig, das Eigenthümliche anzugeben; wenn man es nem-lich angibt von dem nach einem Andern Benannten, so wird esauch von dem Ersten ausgesagt werden können, und wenn mandas Eigenthümliche des Ersten angibt, so wird cs auch von demSekundären ausgesagt werden. Z. B. wenn man als Eigenthüm-liches der Oberfläche die Farbe angibt, so wird die Farbe auchvom Körper ausgesagt werden können, und wenn vom Körper,so auch von der Oberfläche. Daraus folgt, daß von dem'), vonwelchem der Begriff ausgesagt werden kann, nicht auch derName ausgcsagt wird.
Bei manchen Bestimmungen des Eigenthümlichen begeht mannicht selten einen Fehler, weil man nicht genau bestimmt, in wel-
i) Der Körper.
Dil? Gefärbtst!».
ObersläHk,