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bestehenden Körpers sei das Feuer, so hat man das, was eigent-lich Subjekt ist, als Eigentümliches desjenigen angegeben, waseigentlich Prädikat ist, also kann das Feuer nicht das Eigentüm-liche des feinsten Körpers sein. Der Grund, weßhalb das Sub-jekt nicht das Eigentümliche des im Subjekt Enthaltenen seinkann, ist der, daß sonst ebendasselbe das Eigentümliche würdevon Dingen, die der Art nach verschieden sind. Denn Einemund demselben Subjekt kommen ja mehrere der Art nach verschie-dene Prädikate zu, welche von diesem Subjekt allein ausgesagtwerden, und das Subjekt müßte nun das Eigentümliche vonallein diesem sein, wenn eine solche Bestimmung des Eigentüm-lichen richtig wäre. — Bei der Behauptung muß man äufmer-keu, ob das im Subjekt Begriffene als Eigentümliches des Sub-jekts angegeben ist. Dann wird nemlich das Eigentümliche trotzder Leugnung des Gegners richtig sein, wenn es nemlich von demallein ausgesagt wird, dessen Eigentümliches es sein soll. Z. B.wenn man sagt, der Erde sei das eigentümlich, daß sie der derArt nach schwerste Körper sei, so hat man als Eigentümlichesdes Subjekts etwas bezeichnet, was nur von diesem Subjekt aus-gesagt werden kann und hat es als Eigentümliches ausgesagt,sonach ist das Eigentümliche der Erde richtig angegeben.
Ferner: bei der Widerlegung muß man darauf sehen, obdas Eigentümliche auf Grund einer Theilnahme *) angegeben ist;in diesem Fall ist nemlich das angegebene Eigentümliche nichtrichtig. Was nemlich auf Grund einer Theilnahme beigclegtwird, das geht das eigentliche Wesen an, ein solches aber ist einspccifischer Unterschied, welcher von einer gewissen bestimmten Artgilt. Z. B. wenn man als Eigentümliches des Menschen dasbezeichnet, daß er auf zwei Füßen gehe, so ist hier das Verhält-nis; der Theilnahme zu Grund gelegt, und es kann sonach nichtdas Eigentümliche des Menschen das sein, daß er auf zwei Füßengeht. — Bei der Behauptung muß man darauf Acht haben, obdas Eigentümliche nicht auf Grund einer Theilnahme bestimmtist, nicht durch etwas, was den Begriff, das Wesen ausdrückt,
*) Nach dem Verhältniß von Gattung und Art.