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3 (1891) Poetik (3. Aufl.), Topik (Disputierkunst)
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werde» kann; in diesem Fall ist nemlich dasjenige, was der Geg-ner bestreitet, das Eigentümliche. Z. B. daß der Mensch einfür Wissen empfängliches Wesen sei, wird von jedem Menschen,und zwar sofern er Mensch ist, ausgesagt, sonach ist es dem Men-schen eigentümlich, daß er ein für Wissen empfängliches Wesenist. Dieser Gesichtspunkt gilt auch in dem Sinn, daß man beider Widerlegung sehen muß, ob von dem, von welchem ein Nameausgesagt wird, der Begriff nicht ausgesagt werden könne') undob von dem, von welchem der Begriff ausgesagt wird, der Namenicht ausgesagt werden könne; bei der Behauptung aber, ob da,wo der Name, auch der Begriff gilt, und ob da, wo der Begriff,auch der Name ausgesagt werden kann.

Ferner muß man bei der Widerlegung darauf sehen, ob vondem, von welchem der Name ausgesagt wird, der Begriff nichtausgesagt werden kann und umgekehrt. Ist dieß nicht der Fall,so ist die Bestimmung des Eigentümlichen falsch. Z. B. vonGott kann man mit Recht sagen, daß er ein des Wissens thcil-haftiges Wesen sei, nicht aber kann man ihm das PrädikatMensch"beilegen, und es ist also das Prädikatdes Wissens teilhaftig"nicht das Eigentümliche des Menschen. Bei der Behauptungmuß man darauf merken, ob wirklich von dem, von welchem derBegriff ausgesagt wird, auch der Nanie ausgesagt wird und um-gekehrt; daun nemlich ist dasjenige, was der Gegner nicht zuge-ben will, wirklich das Eigentümliche. Z. B. von demjenigen,von welchem man sagen kann, daß es eine Seele habe, kann manauch sagen, daß es ein lebendes Wesen sei, und was ein leben-des Wesen ist, hat auch eine Seele, sonach ist es dem lebendenWesen eigentümlich, daß es eine Seele hat.

Ferner: bei der Widerlegung muß man darauf achten, obder Gegner das Subjekt als Eigentümliches des im SubjektEnthaltenen bezeichnet hat; in diesem Fall ist nemlich das Eigen-tümliche, welches er angibt, nicht wirklich ein solches. Z. B.wenn man sagt, das Eigentümliche des aus den feinsten Theilen

I) Ob ein Subjekt, welches so und so benannt wird, auch das und dasEigenthümliche seinem Begriff nach, nothwendig und wesentlich hat.