Druckschrift 
3 (1891) Poetik (3. Aufl.), Topik (Disputierkunst)
Entstehung
Seite
90
Einzelbild herunterladen
 

9N

Menschen, welcher die Affekte begreift, sodann der Schmerz ist imbegehrenden Theil (denn da ist auch die Lust), der Zorn aberauf der Seite der Affekte; also sind die genannten Begriffe nichtGattungsbegriffe, da sie ja ihrer Natur nach nicht in demjenigensind, in welchem die Arten sind. Ebenso ist es auch bei derFreundschaft: wenn diese dem begehrenden Theil angehört, so istsie nicht ein Wollen; denn jedes Wollen gehört dem intellektuellenTheil an. Dieser Gesichtspunkt ist auch für das Accidentelle znverwenden; denn das, was einem zukommt, und das, welchem eszukommt, müssen in Einem und Demselben sein, also wenn beidesich nicht in Einem finden, so ist es offenbar nicht das Verhält-niß des Accidentcllen.

Ferner ist Acht darauf zu haben, ob die Art an der auf-gestellten Gattung nur in einer gewissen Beziehung Theil hat;die Theilnahme an der Gattung darf ncmlich offenbar nicht aufeine gewisse Beziehung sich beschränken; der Mensch ist ja nichtThier in einer gewissen Beziehung, die Grammatik ist nicht Wis-senschaft in einer gewissen Beziehung u. s. f. Man muß alsozusehen, ob bei manchen Arten die Theilnahme an der Gattungnur in einer gewissen Beziehung stattsindet, z. B. wenn man sagt,das Thier sei wesentlich wahrnehmbar oder sichtbar. In gewisserBeziehung ist das Thier allerdings wahrnehmbar oder sichtbar,nemlich in Beziehung auf den Körper, in Beziehung auf die Seeleaber nicht, also kann auch das Sichtbare und das Wahrnehmbarenicht Gattung des Thiers sein.

Bisweilen verfällt man auch unwillkürlich in den Fehler,daß man das Ganze mit dem Theil verwechselt, z. B. wenn mansagt, das Thier sei ein beseelter Körper. Der Theil kann inkeiner Weise vom Ganzen ausgesagt werden, also kann auch derKörper nicht Gattung des Thiers sein, da er ja ein Theil da-von ist.

Man muß ferner sehen, ob etwas Tadclnswerthes oder zuVermeidendes als Vermögen oder als Mögliches aufgefaßl wordenist, z B. wenn man sagt, der Sophist oder der Verleumder oderder Dieb sei ein Mensch, welcher das Vermögen habe, Fremdesheimlich sich anzneignen oder sonst so und so zu handeln. Denn