77
Ferner: ob die Gattung Theil hat an der Art^), entweder sieselbst oder eine der oberen Gattungen; es hat nemlich nichtsOberes Theil an dem Unteren. Dieß ist nun wie gesagt anzu-wenden zum Zweck des Widerlegens; anders bei der Behauptung:wenn hier zugestanden wird, daß die angegebene Gattung der Artznkommt, so genügt es zu beweisen, daß eine von den oberenGattungen von der Art in Beziehung auf das Wesen ausgesagtwird. Wenn nemlich eine ansgesagt wird in Beziehung ans dasWesen, so werden alle, sowohl die obere als die untere Gattung,sofern sie von der Art ausgesagt werden, in Beziehung ans dasWesen ausgesagt werden, also auch die aufgestellte Gattung wirdin Beziehung ans das Wesen ansgesagt werden. Daß aber, wenneine Gattung in Beziehung ans das Wesen ausgesagt wird, auchalle andern, sofern sie überhaupt ausgesagt werden, in Beziehungauf das Wesen ansgesagt werden können, muß auf dem Weg derInduktion bewiesen werden. Wird aber bestritten, daß die auf-gestellte Gattung schlechthin znkomme, so genügt es nicht zu zeigen,daß eine der oberen Gattungen von der Art in Beziehung ansdas Wesen ausgesagt wird. Z. B. wenn man als Gattung desGehens die räumliche Bewegung bezeichnet hat, so genügt es nicht,zu beweisen, daß das Gehen eine Bewegung ist, um zu beweisen,daß es räumliche Bewegung ist, da es ja auch noch andere Be-wegungen gibt, sondern man muß noch weiter zeigen, daß dasGehen nicht Theil hat an irgend einer von den in derselbenTheilung begriffenen Arten, sondern nur an der räumlichen Be-wegung. Es muß nemlich nothwendig das, was an der GattungTheil hat, auch an irgend einer der Arten Theil haben, welchein der ersten Theilung begriffen sind. Wenn nun das Gehen.weder am Znnehmen noch am Abnehmen noch an sonst einerBewegung Theil hat, so ist klar, daß es Theil haben muß ander räumlichen Bewegung und somit ist die räumliche Bewegungdie Gattung des Gehens.
Ferner: wo die ausgestellte Art als Gattung ausgesagt wird,muß man sehen, ob auch die aufgestellte Gattung in Beziehung
Ob die Art von der Gattung prädicirt wird.