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Art der Bewegung sein noch etwas zu dieser gehöriges Einzelnes.Denn auch das Einzelne nimnit Theil an der Gattung und ander Art, wie z. B. der einzelne Mensch sowohl am Begriff MenschTheil nimmt als am Begriff lebendes Wesen.
Ferner: ob das in der Gattung Begriffene einen weiterenUmfang hat als die Gattung; wie z. B. das Vorstellbare einengrößeren Umfang hat als das Seiende; denn vorstellbar ist so-wohl das Seiende als das Nichtseiende, also kann das Vorstell-bare nicht eine Art des Seienden sein, weil ja die Gattung immereinen größeren Umfang haben muß als die Art. Ferner: obArt und Gattung den gleichen Umfang haben, z. B. wenn vondem, was allem zukommt, das eine als Art, das andere alsGattung bezeichnet wurde, wie das Seiende und das Eins; dasSeiende nemlich und das Eins kommt allem zu, also ist keinesvon beiden Gattung des Andern, da sie ja gleichen Umfang haben.Ebenso wäre es, wenn man das Erste und den Anfang in einsolches Verhältniß zu einander stellen wollte; der Anfang istnemlich ein Erstes und das Erste ist ein Anfang, also ist beidesEins und dasselbe oder doch keines von beiden Gattung desAndern. Zu Grund liegt bei allen diesen Bestimmungen das,daß die Gattung einen größeren Umfang hat als die Art undder Unterschied; denn auch der Unterschied hat einen geringerenUmfang als die Gattung.
Weiter muß man zusehen, ob die aufgestellte Gattung voneinem der in dieselbe Art gehörigen Dinge die Gattung nicht istoder nicht scheint, — bei der Behauptung, ob sie es ist. Allesnemlich, was der Art nach untrennbar ist, gehört in Eine unddieselbe Gattung. Wenn nun in Beziehung auf Eines der Be-weis geliefert ist, so natürlich auch für alles, und wenn für Einesnicht, so natürlich für keines; z. B. wenn man behauptet, dieLinien seien untheilbar und nun das Untheilbare als Gattungdazu aufstellte. Von den Linien nemlich, welche Theilung zulassen,ist das Untheilbare nicht Gattung, während doch alle Linien derArt nach untrennbar sind; sämmtliche gerade Linien nemlich sindder Art nach nicht zu trennen.