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auf etwas Accidentelles. Dieser Gesichtspunkt ist von Bedeutungauch für das Relative; denn derartige Dinge gehören meist zumRelativen.
Viertes Kapitel.
Weitere Regeln: Deutlichkeit, Verhältniß von Art und Gattung; Unter-suchung der Definitionen; Zeitbestimmungen.
Man muß ferner nicht selten statt eines Wortes ein anderesbekannteres wählen, z. B. in Beziehung auf eine Vorstellung„deutlich" anstatt „genau" und „Geschäftigkeit" anstatt „Viel-thuerei". Ist nemlich die Behauptung deutlicher und verständ-licher ausgedrückt, so ist die Behandlung leichter. Dieser Gesichts-punkt ist für beide Seiten zu beachten, sowohl sür's Behauptenals für's Widerlegen.
Um zu beweisen, daß das Entgegengesetzte Einem und dem-selben zukommt, muß man die Gattung ins Auge fassen; z. B.wenn wir beweisen wollen, daß in Beziehung auf die sinnlicheWahrnehmung Richtigkeit und Täuschung stattfindet, so müssenwir sagen: die sinnliche Wahrnehmung ist ein Urtheil, das Ur-theil aber kann richtig und unrichtig sein, also findet auch in Be-ziehung auf die sinnliche Wahrnehmung Richtigkeit und Täuschungstatt. In diesem Fall geht der Beweis von der Gattung ab-wärts zur Art; das Urtheilen ist nemlich die Gattung der sinn-lichen Wahrnehmung; denn wer wahrnimmt, urtheilt auf irgendeine Weise. Umgekehrt kann man auch von der Art auswärtsgehen zur Gattung; was nemlich der Art zukommt, kommt auchder Gattuug zu, z. B. wenn es ein tüchtiges und ein schlechtesWissen gibt, so gibt es auch einen schlechten und einen tüchtigenGeisteszustand; denn dieser ist die Gattung für das Wissen. Dererstere Gesichtspunkt nun findet beim Behaupten nicht die richtigeAnwendung, Wohl aber der zweite. Denn es ist nicht nothwen-dig, daß alles, was der Gattung zukommt, auch der Art zukomme;z. B. ein lebendes Wesen kann geflügelt und vierfüßig sein, derMensch aber nicht. Dagegen was der Art zukommt, muß noth-wendig auch der Gattung zukommen, ist z. B. der Mensch gut,