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Fünftes Kapitel.
In welcher Weise die vernünftigen und die unvernünftigen Potenzen
wirken.
Die Potenzen oder Vermögen überhaupt sind theils angeboren,wie das Vermögen der sinnlichen Wahrnehmung, theils beruhen sieauf Gewöhnung, wie das Vermögen des Flötenspielens, theils ausErlernung, wie die verschiedenen Künste. — Bei denjenigen nun,welche auf Gewöhnung und auf der Vernunft beruhen '), muß noth-wendig eine Thätigkeit vorausgesetzt werden, während dieß bei denandern und bei denen, welche in passiver Weise sich äußern, nicht nvth-ivendig ist. Da nun das Vermögende in einer gewissen Beziehung ver-mögend ist, zu einer gewissen Zeit, in einer gewissen Weise, und wassonst noch wesentliche Bestimmungen des Begriffs sind, und da dasEine in vernünftiger Weise bewegen kann und vernünftige Vermögenin sich schließt, während das Andere unvernünftig ist und unvernünftigeVermögen besitzt, da ferner die elfteren Vermögen nothwendig in einemBeseelten sein müssen, die letzteren aber in beidem, so müssen die un-vernünftigen Vermögen, wenn je nach der Art des Vermögens dasWirkende und das Leidende in Berührung kommen, einerseits wirken,andererseits leiden; dagegen bei den vernünftigen Vermögen ist dießnicht nothwendig; denn die unvernünftigen sind alle nur je in Be-ziehung auf Eins wirkend, während die vernünftigen auf die Gegen-sätze wirken, so daß sie zugleich das Entgegengesetzte wirken müßten^).Dieß letztere ist aber unmöglich. Folgt daraus, daß nothwendigirgend etwas anderes Maßgebendes vorhanden sein muß, dieß aber
r) Die zwei letzten der drei genannten Arten, zusammen die vernünftige»Vermögen.
2) Eine Thätigkeit der Seele, in welcher die vernünftige» Vermögen ruhenum diese in Bewegung zu setzen.
5) Die vernünftigen Vermögen, z. B. die Arzneikunst, wirken nicht blindnach ihrem ganze» Umfang, weil sie, s. c. 2., aus Entgegengesetztes sich beziehen,dieses aber in einer und derselben Thätigkeit nicht beisammen sein kann. Dahereben eine vorhergehende Thätigkeit, eine Entscheidung der Seele fürs eine oderandere nöthig ist.