zweite ganz und noch einen Theil derselben enthält2), ist ein unbe-stimmtes Verhältniß, wie das des Vielfachen zum Eins. Setzt mandas Uebertreffende allgemein in's Verhältniß zum Uebertroffeuen, sowäre dieß als Zahlenverhältniß angesehen ganz unbestimmt; denn dieZahl enthält ein bestimmtes Maß, dort aber ist von gar keinem be-stimmten Zahlenmaß die Rede; es heißt nur: das Uebertreffende ver-hält sich zum Uebertroffeuen so, daß es gleichviel ist und noch etwasdazu; aber eine nähere Bestimmung über dieses etwas fehlt, dasselbekann ebenso gut der übertroffeneu Zahl gleich sein als nicht gleicht).— Die bisher angeführten Verhältnisse sind sämmtlich Zahlen-verhältnisse und Zahlenbestimmungen, dazu noch das Gleiche, das Aehn-liche und das Identische, wiewohl in anderer Weise: denn diese be-ziehen sich alle auf das Eins. Identisch ist nemlich, was wesentlicheins ist, ähnlich, was qualitativ eins ist, gleich, was quantitativ einsist. Das Eins ist Princip und Maß der Zahl, so daß dieses allesZahlenverhältnisse sind, nur nicht auf gleiche Weise. Dasjenige da-gegen, was einer Wirkung und eines Leidens fähig ist, bestimmt sichnach dem Vermögen, welches wirken oder leiden kann, und nach derwirklichen Ausübung des Vermögens; so beruht das Verhältniß deszu erwärmen Fähigen zu dem erwärmt zu werden Fähigen darauf, daßdas elftere ein Vermögen hat; so verhält sich das Erwärmende zumErwärmten, das Schneidende zum Geschnittenen als ein Wirkendes.Dagegen bei den Zahlenverhältnissen sind keine Wirkungen außer inder anderswo angegebenen Weise s; jedenfalls kann nicht von be-wegendeu Wirkungen die Rede sein. Die Verhältnisse, bei welchen einVermögen zu Grunde liegt, sind unmittelbar auch Verhältnisse in zeit-licher Beziehung; so steht z. B. das, was gethan hat, im Verhältniß
Z. B. wenn x und x sich so zu einander verhalten, daß x — z -s-
Al-so ist also x — n
D. h. wenn X die iibertressenbe, 7 die iibertrofsene Zahl ist, so kann seinr— 2 z- ober — z, -s- z- -j- z- — 8 z- u. s. s., oder aber
* — r — 7-j-1 u. s. f. Im elfteren Fall ist das, um was die
iibertressenbe Zahl iibertrifst, der übertrossenen gleich, im zweiten Fall nicht.
Was Arist. damit meint, läßt sich nicht bestimmt angeben.