specifische Eigenthümlichkeit der Substanzen, aber sofern sie sich nichtbewegen oder nicht als bewegt betrachtet werden; zweitens die Eigen-schaften des Bewegten als solchen und die specifischeu Eigenthümlich-keiten der Bewegungen. Hierunter ist Tugend und Laster zu subsu-miren; denn diese bezeichnen specifische Eigenthiimlichkeitcn der Be-wegung und der Wirksamkeit, wovon es abhängt, ob das in BewegungSeiende gut oder schlecht handelt oder behandelt wird; was nemlichso sich bewegen oder wirksam sein kann, heißt gut, was so, d. h. inentgegengesetzter Weise, heißt schlecht. Besonders bezeichnet „gut" und„schlecht" das Qualitative an den belebten Wesen und unter diesenwiederum vor allen an denjenigen, welche einen Willen haben.
Fünfzehntes Kapitel.
Verhältnißbegriff.
Vom „Verhältniß" spricht man in der Weise, daß z. B. dasDoppelte im Verhältniß steht zum Halben, das Dreifache zum Drittel,überhaupt das vielmal Multiplicirte zum vielmal Dividirten "), dasUebertreffende zum Uebertroffenen; ferner findet ein Verhältniß stattdes Wärmenden zum Erwärmten, des Schneidendem zum Geschnittenen,überhaupt des Wirkenden zum Leidenden; ferner steht im Verhältnißdas Meßbare zum Maß, das Wißbare zum Wissen, das Wahrnehm-bare zur Wahrnehmung. In den zuerst angeführten Fällen handeltes sich um ein Zahlenvcrhältniß, schlechthin oder in bestimmter Weise,ein Verhältniß der Glieder zu einander oder zum Eins; so ist z. B.das Doppelte im Verhältniß zum Eins eine bestimmte Zahl; wennman aber das Vielfache in's Verhältniß setzt zum Eins, so hat manzwar auch ein Zahlenverhältniß, aber kein bestimmtes, wie von dieserbestimmten Zahl zu jener bestimmten. Ein Verhältniß wie von ^2zu 2/z ist ein Zahlenverhältniß und zwar von bestimmten Zahlen; da-gegen ein Verhältniß wie von zwei Zahlen, von welchen die erste die
Wobei nemlich Division und Multiplication mit der gleichen Zahl ange-nommen wird.