so
in allen solchen Fällen nicht von der Forderung, daß der Gegner sage,es sei etwas oder es sei nicht (denn dieses Entweder — Oder könnteman eben sür eine xstitio xrinoixii erklären), sondern nur, daß erfür sich und sür die andern irgend eine Aussage mache; dieß ist janothwendig, um überhaupt etwas zu sagen. Thut er dieß nicht, sohört für ihn überhaupt jede Rede auf, sowohl mit sich selbst, als mitanderen; macht er aber eine Aussage, so kann sich hieran der Beweisanschließen: denn nun hat man etwas bestimmtes. Aber hieran istnicht der Beweisende schuld, sondern der Rede Stehende; denn obgleicher die Rede aushebcn will, steht er doch Rede. (Und wer einmal derForderung einer Aussage sich gefügt hat, hat damit schon zugegeben,daß etwas wahr ist ohne Beweis, so daß also nicht alles zugleich sound nicht so sich verhält.) Erstlich also ist so viel klar: unbestreitbarist, daß das Verbum ') „ist" bedeutet: „dieses ist oder — mit derNegation — es ist nicht", also nicht alles ist zugleich so und nicht so.Wenn nun ferner das Wort „Mensch" etwas bestimmtes bezeichnet,so mag dieß der Begriff „zweibeiniges Geschöpf" sein. Dieß ist näherso zu verstehen: bezeichnet „Mensch" das und das, so heißt das:wenn der Mensch etwas ist, nemlich ein zweibeiniges Geschöpf, sodrückt diese Bezeichnung den Begriff des Menschen aus. Dabei machtes keinen Unterschied, ob man demselben Subjekt mehrere Prädikatebeilegt, nur müssen sie bestimmt sein; es kann nemlich für jede Bedeu-tung eine besondere Bezeichnung gesetzt werden, z. B. wenn man sagt,„Mensch" bezeichne nicht bloß eins, sondern habe viele Bedeutungen— und eine dieser Bedeutungen werde ausgedrückt durch die Bezeich-nung „zweibeiniges Geschöpf" — es gebe aber außerdem auch nochviele andere Bedeutungen — nur der Zahl nach bestimmte; mankönnte ja in diesem Fall für jede Bedeutung eine besondere Bezeich-nung setzen. Würde man dieß aber nicht thun, sondern sagen: dieBedeutungen seien unendlich viele, so würde offenbar jede vernünftigeRede aufhören; denn wenn man nicht etwas bestimmtes bezeichnet, so
Gegners auSgehcn; hier stellt also der Gegner zuerst Behauptungen auf und Auf-gabe ist, zu beweisen, daß diese Behauptungen nicht erwiesen sind, d. h. daß derGegner eine xotitio priuoixii begeht.
lieber die Bedeutung von bei Arift. vgl- Schömann, Lehre von
den Redetheilen, S. S,