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1432.
6. Juni.
12. Juni.
14. Juni.
16. Juni.
16. Juni.
2,3. Juni.
Johannes episcopus Herbipolensis beneficium capellaniae in parochiali ecclesia oppidi Uffenheima Jacobo Fürbringer fundatum et bonis in Aspach dotatum confirmat, Friderico marchioni Branden-burgensi et ejus heredibus jus patronatus reservans. D. Kitzingen sexta feria ante Penthecosten.(c. S.) (F.)
Herzog Ernst von Bayern ertheilt der Stadt Landsberg die Erlaubnis, die versetzte VogteyStauffenberg wieder einlösen zu dürfen. G. Pfinlztag vor S. Veit. (c. S.) (B.)
Fridrich Grassel der Bader in der Vorstadt zu Regenspurg, wegen eines Todschlages, den ervor Zeiten an einem armen Badknecht in der Stadt begangen hatte, von dem Rath der Stadt zu Re-genspurg gefangen gesetzt, schwört bei seiner Entlassung Urfehde, soll der Seele ein Ablragen thuninnerhalb eines Jahres mit einer Romfahrt und einer Achfahrt, die er persönlich verrichten soll, undmit 30 Seelmessen und den Siechen zu sand Lazarus auf der Staingrueb zu Regenspurg ein SchilfHolz geben. G. an Sambtzlag nach dem Pfingstlag. (c. S.) (B.)
Die Bürgermeister, Rätlie und Bürger der Städte Nüremberg, Winssheim und Weissemburgschliessen, da die Gegend und des heil. Reichs Strasse um die genannten Städte mit mancherley un-billiger Widerwärtigkeit überladen worden ist, wodurch sie sehr beschwert wurden, und auf dass siesich beym hl. Reiche behaben mögen, vom nächsten Sunnwend-Tage an ein Schulzbüitdniss auf zweyJahre unter folgenden Bestimmungen: drohende Gefahr solle eine Stadt der andern verkünden, erfolgteine Beschädigung und lässt der Beschädiger sich nicht an freundlichen Rechten genügen, so sollejede Stadt ihre Botschaft nach Nüremberg senden, Beschluss zu fassen, was zu thun sey, und dabeisollen die von Nuremberg einen halben Theil und die von Winssheim und Weissemburg auch einenhalben Theil der Stimmen haben, könnten sie jedoch nicht Übereinkommen, so solle einer aus demRathe zu Nüremberg beigegeben werden und dann Stimmenmehrheit entscheiden, würde eine [Stadtaber jählings überfallen und belagert, so solle ungesäumt Hilfe gesendet und hierauf erst das Weitereberathen werden, und gerielhen sie darüber mit Jemand in Krieg, so sollen sie auch nach Auslaufder zwey Jahre sich einander dazu beholfen bleiben. G. am Montag nach S. Veyts Tag. (c. 3 Sig.) (F.)
Die Bürgermeister und Räthe der Stadt Weissemburg bekennen hinsichtlich des von ihnen mitden Städten Nüremberg und Windsheim auf zwey Jahre abgeschlossenen Schutzbündnisses, dass wennwährend dieser Zeit der Unfriede zwischen dem Markgrafen Friedrich zu Brandenburg, auf dessenSeite auch die Stadt Weissenburg inbegriffen ist, und dem Herzoge Ludwig in Bayern anderseits wie-der offen würde, das erwähnte Schutzbündnis hierauf keinen Bezug habe, und die mitverbündetenzwey Städte Nüremberg und Windsheim auf keine Weise zur Hilfeleistung verbunden seyn sollen. G.am Montag nach S. Veyts Tag. (c. Sig.) (F.)
Ludwig, Herzog in Bayrn, verschreibt seinem Sohne Herzog Ludwigen seine Stadt Weissenborn,die Veste Wartstain und das Landgericht zu Morsteten, saiumt den Rechten, welche er an der Vest«