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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
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î-432.

25. Juni.

28., Juni.

28. Juni.

28. Juni.

12. Juli,

15. Juli.

Morsteten hat, mit allen Leuten, Gütern und Ehren, wie ihm die Veste Wartstain von weiland seinemVater, Herzoge Stephan, ward, unter der Bedingniss, dass Alles an ihn zurückfalle, wenn sein Sohnohne leibliche Erben abginge. G. zu Inglstat am Montag des lieben Tauliers sant Johanns Abend zuSunwenden. (c. S.) (B.)

Frantz Tichtel, Burger zu München, stiftet in unser lieben Frauen Pfarrkirche zu München eineProzession, jeden Pfintzlag mit dem hochgelobten Sakrament ewiglich zu halten. Mitsiegler: Lienhart,Pfarrer zu unser lieben Frauen zu München, Johanns, Probst zu Illenmünster und Ludwig der Wilbrecht,Burger zu München. G. an Mittiehen nach sand Johannstag zu Sunwenden. (c. 4 S.) (B.)

Sigmund, röm. König, bevollmächtigt den Herzog Wilhalm in Beyren, alle unredlichen Kriegeund Räuberei in dem Reiche zu wenden und abzubringen, wie ihm das bestens bedünken wird, unddazu des bl. Reiches Panir zu gebrauchen. G. zu Luca, an sand Peter und sand Pauls, der hl. Zwelf-boten Abend, (c. S.) (B.)

Vor Bürgermeister und Rath der Stadt Memmingen klagen Peter Seger der Bürgermeister, VlrichVogt, Frick Schellang etc. alle des Raths zu Kempten gegen Johanns, Abt zu Ottenburren, wegeneiner Kundschaft, die er für den Abt zu Kempten die von diesem verlangte Incorporation der Kirchenderer zu Kempten betreffend gen Rome geschickt, und begehren zu wissen, wie oder durch was erder Sache unterwiesen worden wäre; worauf denselben, da der Abt seine Zuflucht zu der Nothredenimmt : die Kläger hätten keine Gewaltsbriefe, aufgelragen wird, solche beizubringen. G. am Sampstagvor sant Peters und sant Pauls tag. (c. S.) (S.)

Vor Bürgermeister und Rath der Stadt Memmingen klagen Peter Seger Bürgermeister, VlrichVogt, Frick Schellang, Hainrich Pfaltzer, Hanns Frw und Haintz Hurter, alle des Raths zu Kempten,gegen den Abt Johanns zu Ottenburren: er habe durch Anhängung seines Insiegels falsches Zeugnissgegen die zu Kempten gen Rome gegeben; da sich der Abt auf den Anlassbrief beruft, der auch vonandern Fürsten, Bischöfen und Prälaten besiegelt, und dessen Inhalt zwischen dem Abt zu Kemptenund dem Rathe daselbst von gemeinen Städten getheidigt worden sei, wird Termin gesetzt, innerhalbdessen der Abt den Anlassbrief von gemeinen Städten beibringen soll. G. am Sampstag vor sant Pe-ters und sant Pauls tag. (c. S'.) (S.)

Görig Herzog in Nidern- und Obern-Bairn schreibt an seinen Vetter, Rudbrecht, Bischof zuRegensburg und Herzog in Bayern wegen des ihm zustehenden Judenzinses zu Regensburg, der ihmnoch nicht entrichtet worden ist, behufs dieser Einbringung mit der Bemerkung, dass er ihm den An-theil, der ihm von alter Herkommen zusteht, nicht vorenthalten wolle. G. zu Landshut am Sambstagnach kiliani. (c. 1 S.) (B.)

Vlrich Strodeke von Augspurg schwört bei seiner Freilassung aus dem Kemptener Raths-Ge-fängniss Urfehde, und gelobt, noch heute aus der Stadt Kempten und weiter, ohne Verweilen üb«r