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26. Sept.
28. Sept.
30. Sept.
2. Oct.
3. Oct.
ihren Freiheiten in keiner Weise bekümmert und nicht mit Schatzung oder Steuer bedrängt werdensolle. G. zu Prespurg an dem nechstcn Pinstag vor saut Michels tag. (c. S.) (I!.)
Vor Willialm Herzog in Beyern erlassen seine Käthe Johann Herr zu Abcnsperg, Hans vomDegenberg Erbhofmeister, Jann Ramsperger, Wilhalm Frawnberger, Fridrich Rainsperger, Paul Aore-singer, Wygleis vom Pegenberg, Erasm Hawsner, Stephan Ebser, Conrad Eglolsteincr, Pangratz Wartter,Hans Sluder und Hans Pelhaimer hinsichtlich der Ansprüche des Herzogs Ludwig in Beyern an denRitter Heinrich Nothaft zu Wernberg wegen des Schlosses Hohenburg auf dem Norkau, welches Herzog’Ludwig vom Bisthum Regenspurg in Pfandes Weise inne gehabt, aber an den genannten Bischof früherals er nach Laut des Pfandbriefes schuldig gewesen wäre wieder abgetreten hat, weil ihm HeinrichNothaft hinsichtlich aller ausliegenden und hinterstelligen Gült und hinsichtlich des Söldnergelts zuhaften versprochen hat — das Urtheil, dass der Herzog Ludwig und der Bischof von Regenspurg ihreAmtleute in 6 Wochen und 3 Tagen beyderseils nach Regenspurg zusammenberufen sollen, und in soweit Letztere hinsichtlich obiger Foderuugen miteinander einig werden, soll dann der genannte Nothaftzur Haftung verbunden seyn. G. zu Straubing am Montag vor Michels Tag. (c. Sig.) (B.)
Hanns vom Degemberg erkennt mit den 24 Richtern auf die Klage des Herzogs Wilhalm zu-gleich auch für dessen Bruder, Herzog Ernst, dass Herzog Ludwig ihnen das Gericht Gamershaimvorenthalte, das doch ihr väterliches Erbe und ihnen in der Landestheilung zugefallen wäre, und aufdie Erwiderung Herzogs Ludwig, er habe das Gericht Gamershaim von den Appspergern bekommen,und schon länger besessen, als nach Pfandschaft- und Lands-Recht erfoderlich wäre, zu Recht, dassderselbe genanntes Gericht den Herzogen Ernst und Wilhalm gemäss und nach Laut eines schon früherzu Freising gefällten Spruches einhändigen soll G. am Mitwochen vor St. Michelslag. (c. S.) (B.)
Sigmund, römischer König gebietet Erkinger von Sawnsheim, Herrn zu Swartzenberg, seinemRathe, dass er, obgleich ihm mit der Jüdischheit in deutschen Landen zu theidigen befohlen worden,die Jüdischheit zu Werde bey Nuremberg, die der Stadt Nuremberg ganz befohlen, nicht schätzenoder zur Mitleidenheit der Steuer dringen solle. G. zu Prespurg am Suntag vor saut Francisci tag.(c. S.) (F.)
Herman, Graf zu Cily und im Seiger und Ban in Windischen Landen, bittet Bürgermeister undRath der Stadt zu Regenspurg, die 3000 vng. Gld., die er dem Markgrafen von Baden zu der Reiseseines Enkels, Graf Vlreichs von Cily, in einem Wechsel ausbezahlt hatte, von dem Markgrafen inFolge des Unterbleibens jener Reise in Empfang zu nehmen und bis zu seiner weitern Verfügung auf-zubewahren und seinem Kämmerer, Wilhalm vom Helffenberg, Vorweiser dieses Briefes, falls er derenbedürfe, eine Zehrung von 20 fl. Reinisch zu leihen. G. zu Rospurg an mantag nach Michaelis.<c. S.) (B.)
Hanns vom Degemberg, Erbhofmaister in Beiren, bestimmt nebst 24 andern Richtern, wie dieGränzstreiligkeiten zwischen Herzog Ernst und Herzog Ludwig, betreffend die Dörfer Pfolenkofen,