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10 : (Continuationis VI) (1843) 1378 - 1393
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wenn er ohne Erben stirbt verfallen sind; gewinnen sie Erben mit einander, und überlebt sie ihn;so mag sie bei den Erben und Gütern sitzen, so lang sie will ; verändert sie sich, so folgt ihr ihreHeimsteuer und Morgengabe, und was sonst einer Frau gewöhnlich folgt; stirbt sie ohne Erben, sosind ihm obige 2000 Pfd. verfallen ; aber über ihre Morgengabe kann sie verfügen , wie sie will.Beide verzichten auf den Nachlass von Gerhausens Aeltern; will ihnen aber Gerhausens Bruder, wenner mündig wird, Etwas davon geben, so kann er das. Hierüber gibt Herman von Wichsenstain Her-man Tewchern von Frawenstorf, Herman Schencken von Siimen, und Chunezen Tewchern, seiner Wir-tin Bruder, diesen offenen Brief. Mitsiegler : Herman von Awfsezz Custer zu dem Tum zu Babenberg,und Hans von Wichssenstein Hermans Bruder. G. an dem nächsten Freytage nach sand MargarethenTag der hl- Jungfrauen, (c. 1. S.)

17. Jul.

Herzog Stephan von Bayern verspricht Ulrichen von Treutlingen die 12S Goldgulden, um wel-che er von demselben für Marquart Weichss einen Maiden gekauft, auf künftige Lichtmess zu ent-richten. G. Suntag nach Margaret. Ce. 1 Sig.)

18. Jul.

Ulrich von Tünfelt Tumprobst zu Babenberg, gelobt das Kapitel daselbst welches ihn als Tum-probst erwählt hat, vor allem Schaden zu bewahren, und seine Pflichten getreulich zu erfüllen. Bür-gen und Mitsiegler: Albrecht Vörtsch von Turnawe, Wolfram Marschalk, Hans von Laulfenholz Rit-ter, Chunz von Gich der ältere von Elren, und Eyring von Redwitz der wilde. G. am Montag nachMargarethen Tag. (c. 6 Sig.)

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Hilprant Oetlinger Richter zu Ryetenburch, hescheidet den Hainrich Geben Pfleger zu Altman-stain, welcher von des Klosters Prüfling wegen fragt: wie lange ein Kloster seine Gebühr an Zinsenund Gilten nicht verlyesen solle? dass diess in 72 Jahren nicht geschehen solle. D. eod. d.

19. Jul.

Gnendl Jude zu Regensburg und Chalman sein Sohn vereinigen sich mit dem Stadtrathe da-selbst hinsichtlich ihres Entweichungsversuches dahin, dass sie auf alle Foderungen an die Stadt Re-gensburg Verzicht leisten und geloben, die nächsten vier Jahre in Regensburg zu verbleiben, unddie Judensteuer zu entrichten. Siegler: Obengenannte Juden, Leupolt der Gumpreeht Kämmerer, Ul-rich auf Tunau Probst, und Ritter Hans von Steinach Bürgermeister zu Regensburg. G. des Eritagesvor Marien Magdalenen Tage. (c. 5 Sig.)

22. Jul.

König Wenzlaw gebietet den Bürgern zu Nördlingen, die gewöhnliche Reichssteuer für diesesJahr seinen Schwager dem Herzog Leupolt zu Oesterreich zu entrichten. G. zu Heidelberg an Ma-rien Magdalen Tag. (c. Sig.)

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Derselbe desgleichen den Bürgern zu Augsburg. D. ib. et eod. d.

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Dasselbe erlaubt seinem Sweher dem Burggrafen Friedrich zu Nürnberg, in einer der StädteZenne, Neunstat, Beyerreut oder Kulmnach eine guidein Müntze zu schlagen. D. ib. et eod. d.

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