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13Ö7.13. Juli.
27 . Juli.
2. Aug.
7. Aug.
8. Aug.
11. Aug.
Ludwig Bischof zu Bamberg beendiget einen Streit mit dem Chorherrn seines HochstiftsHermann von Tann wegen dessen vom Hochstift zu Lehen gehenden Gütern, die er gegenjährlich zu entrichtende hundert Pfund Heller in Schutz und Schirm nimmt wie anderer seinerDiener und Hofgesind Güter. Auch verspricht er genannten Herman von Tann an den zurObley Kronach gehörigen Neureuth Zehenten nich mehr zu hindern. G. ze Bamberg eod. d.
Albrecht, Herzog in Bayern und Graf zu Hennegau, Holland, Seeland etc. trift mit seinemBruder Herzog und Markgraf Otto, folgende Uebereinkunft: Dieser begiebt sich zu Gunstenjenes seiner Recht und Ansprach an den Landen zu Hennegau, Holland, Seeland, Friesland,für eine Summe Geldes; jener verspricht dagegen, falls er ohne Leibserben stürbe, dem HerzogOtto den Vorzug in der Erbschaft jener Besitzungen. G. zu Kempnodt in Hennegau an Eri-tag nach S. Jacobstag.
Stephan der ältere und seine Söhne Stephan und Fridreich Herzoge in Bayern verbieten
den Klöstern in Bayern die Entrichtung der Steuer von ihren gült und gelt welche ihnen der
Pabst auferlegt hat „wan vnserew Land freyew Land sind“ und „wann der Pabst, kayser nochküng nichtes in vnsern Landen zu bieten habend.“ G. zu Purchausen an Montag vor Os-walds Tag. (c. 2 S.)
Stephan der Elter vnd Stephan dar Junger Hertzoge in Bayern berichtigen die gebrech
vnd irrsal zu Reichenhell zwischen den Syedern vnd den Vachern vnd Zuvachern, vnd ver-
ordnen daz die Vacher vnd Zuvacher ir stewr der Stat zu Reichenhall, alz daz mit gewonhaitherkomen ist, ohne Waigerung geben sollen. Mitsiegler: Seytz der Torringer, Reichger derSigenhaimer, vnd Görg der Frawnberger zu den Zeiten Pfleger zu Reichenhall. G. zu Reichen-hall des nächsten Samptztags vor st. Lawrenten tag. (c. 3 S.)
Dieselben berichtigen die gebrech vnd irrsäl zu Reichenhall zwischen den Syedern vndden , Phanhausläuten, und verordnen daz die Phanhausläute ir Stewer der Stat zu Reichenhall,alz daz mit gewonhait herkommen ist, ohne Waigerung geben sollen. Mitsiegler: die obenGenannten. D. eod. d. (c. 3 S.)
Vlreich der Trugsäcz giebt seine Wiese genannt die grabwis pei dem scherenpüchel gele-gen im Raschenberger gericht, für freys aigen dem Ritter Fridreichen dem Zünglein Pfleger zuRaschenberg. Mitsiegler: Zachreis von Schegling. G. des nächsten suntags vor unser frawntagin dem Herbst. (c. 2 S.)
Friedrich, Burggraf in Nürnberg verspricht alles das zu thun und zu halten, was der vomBischof Albrecht zu Würzburg seinem Oheim ihm ausgestellte Brief besagt, in welchem dieserdie Lehen die der Burggraf von ihm hat, auf dessen Bitten dem Friedrich Markgrafen zuMeissen und seinem Oheim Johan Landgrafen von Leuchtenberg verleiht, sie zu tragen allendes Burggrafen Kinden; ginge der Burggraf ohne Leibes Erben ab, so soll der genannte Mark-und Landgraf dieselben Lehen tragen des Burggrafen Töchtern, oder wem er dieselben Lehen