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9 : (Continuationis V) (1841) 1360 - 1377
Entstehung
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1363.

23. Juni.

Leupolt Bischof zu Bamberg verzichtet auf das ihm vom Kaiser Karl bewilligte Umgeldvon Wein und Bier zu Bamberg , und verpflichtet sich solches ohne Einwilligung des Domka-pitels nicht mehr einzufodern. G. zu Altenburg am Montag nach Agnetis. (c. 2 S.)

24. Juni.

Chunrat Brichsner Burkman zu Nazzenvels und Adelheit seine Ehewirthin verkaufen, denMairhof zu Uerchensheim an das Domkapitel zu Eichstädt um 600 Pfund Heller. Bürgen undMitsiegler: Ulrich von Morspach zu Puch, Hainrich von Erlingshofen, Engelhart von WirspergVogt zu Mörnshaim, Chunrad Pechtaler, und Fritz der Walntinger. G. an Pauls Abend als erbekert ward. (c. 2 S.)

2Q. Junii

- Wernt der Auer von Truchtelfing gestattet dem Eglof von Eglofsheim auf 20 Jahre dieWiedereinlösung des verkauften Dorfes zu Gailspach um 13S Pfd. Heller. G. Suntags vor vn-sêr Frawentag ze Liechtmesse. (c. 2 S.)

31. Jan.

Stephan der ältere Herzog in Bayern verspricht Ulreichen dem Vogt von Arenwach 100Pfund Pfenning, dafür dass .ihm derselbe von nächstem Lichtmesstag an ein Jahr lang mit 6Mannen mit .Helmen diene. G. zu Lant.zhut am Eritag vor Lichtmess, (c. S.)

1. Febr.

Hans von Punderbacli Bürgerinaister zu Gemünde, Chuonrat Huntfuozz Bürgermaister zuUlme, Hans Byrchtel Bürger zu Memmingen, Wilhalm Baupolt Bürger zu Koufbürren, undUelin Berchtolde Bürger zu Liutkyrch, stiften einen Vergleich zwischen dem Abte Hainrich von

Kempten und den Bürgern zu Kempten nach der Richtung welche sie und Ruodolf von Hon-burg, Lantkomendiur in Beheime und in Merhern gemacht und mit Briefen befestigt hatten,nämlich: der Abt darf seine aigen Leute in der Stadt wohl haimen und.fahen; ein Ammannsoll zu Kempten an ihren Rath gehn und sitzen und demselben jährlich schwören wie ein an-drer Rathgebe ; der Abt darf einen Münzmaister in Kempten nehmen welchen er will , und dersoll ohne Steuer in der Stadt sitzen; kein neuer Rath darf ohne beider Theile Bewilligung ge-wählt werden; jeder Schuster welcher Schuhe vor Thür oder Fenster hängt des Verkaufes we-gen, soll eben so viel Zoll geben als wer zur Hütte steht; dem Abte soll man einen mündi-gen Tagwerker senden, welcher solang als andere bei dem Werke zu bleiben hat; fangen dieBürger Einen welcher an dem Abte gefrevelt hat, so behalten sie ihn solange bis der Abt be-friedigt ist; die Bürger dürfen von des Abtes Hoflehen Steuer nehmen wenn sie durch ihrenSladtschreiber und 2 Steuer-Einnehmer die Befugniss dazu nachweisen können ; welcher Bürgerin des Abtes Gerichten frevelt soll auch darin bestraft werden, und kömmt er nach Kempten,nach dortigem Rechte; nur der Ammann und der Rath dürfen in Kempten Jemand rufen, auchnur über die fremden Brotkarren Etwas bestimmen ; u. s. w. G. zu Ulme an unser FrauenAbend der Liechtmisse. (c. 5 S.)

2. Febr.

Heinrich dem Bucher, Pfarrer zu Aynlingen, wird von Syfrid dem Marschalk, und Ulrichund Gosswein dem Marschalk zu Donersperg, die Kirche zu Ostolzhusen, als ihrem trewen

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