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5 (1891) Schrift über die Seele, Organon
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Achtes Kapitel.

Beweisen läßt sich nur das Bleibende, nicht das Vergängliche.

Es ist klar, daß, wenn die Vordersätze, aus welchen der Schlußsich ergibt, allgemein sind, auch der Schlußsatz eines solchen Beweisesund des Beweises schlechthin bleibende Bedeutung haben muß. Esgibt aber keinen Beweis und überhaupt kein Wissen des Vergänglichen,außer in accidenteller Weise, weil Beweis und Wissen sich nicht allge-mein auf dasselbe bezieht, sondern nur für eine gewisse Zeit und einengewissen Fall. Wenn es aber einen Beweis dafür gibt, so ist noth-wendig, daß der eine Vordersatz nicht allgemein und vergänglich sei,vergänglich, weil, wenn er es ist, auch der Schlußsatz es ist, nicht all-gemein, weil das Betreffende') dem ^), welchem es beigelegt wird, zumTheil zukommen wird, zum Theil nicht, so daß man also nicht allge-mein schließen kann, sondern nur für den jetzigen Augenblick. Ebensoverhält es sich auch mit den Definitionen, wenn ja doch die Definitionentweder Princip eines Beweises ist oder ein Beweis, welcher nurdurch die Stellung sich unterscheidet^) oder ein Schlußsatz eines Be-weises. Was aber die Beweise und das Wissen des oft Geschehendenbetrifft, wie z. B. der Mondsfinsterniß, so ist klar, daß sie immer gel-ten, sofern sie auf das Allgemeine sich beziehen, aber partikulär, sofernsie nicht immer zutrcffen ^). Wie es aber bei der Mondsfinsternißist, so auch sonst.

1) Der Oberbegriff.

2) Dem Unterbegriff.

ö) Sofern die Definition schon fertig, nicht erst Schlußsatz einer Schlusses ist."h Das Wesen der Mondsfinsterniß bleibt sich immer gleich, die näheren Modi-fikationen aber wechseln.