der angegebenen Weises oder in accidenteller Weise, das Accidenteliöaber ist nicht nothwendig.
Entweder also muß man die Sache in der gegebenen Weise auf-sassen oder muß man von vornherein setzen, daß der Beweis etwasnothwendiges ist und daß, wenn der Beweis gegeben ist, die Sachesich unmöglich anders verhalten kann; also muß der Schluß aus noth-wendigen Prämissen hervorgehen. Ein Schluß aus wahren Vorder-sützen ist nemlich noch nicht unmittelbar ein Beweis, ein Schluß ausnothwendigen Vordersätzen dagegen ist unmittelbar ein Beweis; denndieß?) macht ja eben das Wesen des Beweises aus. Daß der Beweisaus nothwendigen Prämissen hervorgeht, dafür liegt der Beweis auchdarin, daß wir bei Einwürfen, welche wir gegen die zu beweisen Mei-nenden geltend machen, sagen, es sei nicht nothwendig, mögen wir nunglauben, es könne überhaupt anders sein oder mag es nur um denBeweis zu thun sein. Hieraus sieht man auch deutlich, daß es eineinfältiges Verfahren ist zu meinen, man fasse die Principien richtig,wenn der Vordersatz wahrscheinlich und wahr ist, wie z. B. die So-phisten, wenn sie sagen, das Wissen sei ein Jnnehaben der Wissen-schaft. Denn Princip ist nicht das Wahrscheinliche und nicht Wahr-scheinliche, sondern das Erste von der Gattung, auf welche der Beweissich bezieht; und das Wahre ist nicht immer das Specifische^). —Ferner daß der Schluß aus nothwendigen Vordersätzen sich ergebenmuß, sieht man auch aus Folgendem: Wenn derjenige, welcher denBegriff des Warum nicht inne hat, kein Wissen hat von dem zutreffen-den Beweis, und die Sache so steht, daß L. dem 0 nothwendig zu-kommt, dagegen L, der Mittelbegriff, vermittelst dessen der Beweisgeführt wird, nicht nothwendig, so weiß derselbe nicht das Warum.Denn der nothwendige Schluß beruht nicht auf dem Mittelbegriff, die-ser kann ja möglicherweise auch nicht sein, der Schlußsatz aber ist noth-wendig. Ferner wenn Einer, der zu wissen meint, in diesem Augen-blick nicht weiß, obgleich er sortbesteht und obgleich die Sache sortbe-steht und obgleich er nicht vergessen hat, so hatte er auch vorher kein
D. h. nothwendig.
2) Daß die Vordersätze nothwendig sind.
Dasjenige, welche« man gerade im speeiellen Fall -um Beweise braucht.