dern eben der Zahl nach, nicht aber ganz der Art nach und auch nicht,ob nicht eines ist, welches man nicht kennt. In welchem Fall nun weißman es allgemein, und in welchem weiß man es schlechthin? Offenbardann, wenn der Begriff des Dreiecks identisch wäre mit dem Begriffdes gleichseitigen Dreiecks, mit jedem einzelnen oder allen. Sind dieseBegriffe aber nicht identisch, sondern verschieden, gilt aber der Satzvom Dreieck als solchem, so hat man noch kein allgemeines Wissen. —Gilt aber der Satz vom Dreieck als solchem oder vom Dreieck, sosernes gleichschenklig ist? und wann trifft er aus das gesuchte Erste zu?und in welchem Fall ist der Beweis allgemein? Offenbar dann, wennes zutrifft aus das Erste bei Wegnahme sonstiger Bestimmungen. Z. B.sagt man ein gleichschenkliges, ehernes Dreieck, so hat man darin zweiRechte, aber mau hat diese auch, wenn man die Bestimmungen „gleich-schenklig" und „ehern" wegnimmt,- aber nicht mehr, wenn man dieFigur und die Begrenzung wegläßt. Aber Figur und Begrenzung sindnicht das Erste. Was ist nun dieses Erste? Ist es das Dreieck, sokommt es von diesem aus auch den andernzu, und dieses ist es, wo-raus allgemein der Beweis sich bezieht.
Sechstes Kapitel.
In welchem Fall die Principien des Beweises nothwendig sind.
Wenn nun das apodiktische Wissen hervorgeht aus nothwendigenPrincipien (denn was man weiß, kann unmöglich sich anders verhal-ten), dasjenige aber, was den Dingen an sich zukommt, nothwendig ist(einiges nemlich ist unmittelbar in dem Begriff enthalten, bei anderemliegt es im Begriff, sofern es ausgesagt wird von einem Subjekt inder Weise, daß von dem Widersprechenden das eine oder andere gellenmuß), so ist klar, daß von dieser Art die Elemente sind , aus welchender apodiktische Schluß hervorgeht; denn alles verhält sich entweder in
') Die bestimmte Form des Dreiecks muß bleiben, die Generalisirung darfnicht zu weit gehen.
2 Dem gleichschenkligen, gleichseitigen u, s. w, Dreieck.