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haben. Ist also das Wissen in der angegebenen Weise zu fassen, somuß dasjenige, woraus das beweisende (apodiktische) Wissen sich er-gibt, folgender Art sein: wahr, das Erste, unmittelbar, bekannter, frü-her*) und in ursächlichem Verhältniß zum Schlußsatz stehend; auf dieseWeise werden auch die Principien innerlich zusammengehören mit dem,was bewiesen wird. Einen Schluß nemlich erhalt man auch ohne dieseErfordernisse, aber keinen Beweis, sofern nemlich kein Wissen dadurchhervorgebracht wird.
Wahr nun muß jenes, woraus das Wissen hervorgeht, sein,weil es nicht möglich ist, das nicht Seiende zu wissen, wie z. B. daßder Durchmesser commensurabel ist. Es muß ferner ein Erstes, Unbe-wiesenes sein, denn es gibt kein Wissen des zu Beweisenden, wennman nicht einen Beweis dafür hat; das Wissen desjenigen nemlich,wovon es einen Beweis gibt, und zwar nicht bloß in accidentellerWeise, besteht eben darin, daß man einen Beweis hat. Ferner mußes ursächlich, bekannter und früher sein; ursächlich, weil wir eben dannwissen, wenn wir die Ursache kennen, früher, weil es ja doch ursäch-lich ist, und vorher bekannt nicht nur in der einen Beziehung, sofernman es begreift, sondern auch in sofern, daß man weiß, daß es ist.Die Bezeichnung: „früher und bekannter" ist aber doppelt zu ver-stehen; es ist nemlich „der Natur nach, an sich früher" nicht identischmit „früher für uns, subjektiv früher", und ebenso ist das an sich Be-kanntere nicht auch das für uns Bekanntere. „Früher und bekannterfür uns" nenne ich dasjenige, was der sinnlichen Wahrnehmungnäher ist, „schlechthin früher und bekannter" das, was ferner ist. Amfernsten ist das Allgemeinste, am nächsten sind die Einzelndinge, undzwischen beiden findet ein Gegensatz statt. — Unter dem „Ersten" ver-stehe ich die dem Betreffenden eigenthümlich zukommenden Principien;Erstes und Prinzip sind nemlich mit einander identisch. Princip einesBeweises ist ein unvermittelter Vordersatz, unvermittelt aber ist einVordersatz, welcher nicht auf einen andern, früheren sich bezieht. Vor-dersatz ist der eine Theil der Aussage, eines von einem ausgesagt; erist dialektisch, wenn er das eine oder andere von zweien in gleicherWeise annimmt, apodiktisch, wenn er in bestimmter Weise das eine
AI» da» zu Beweisende.