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also, wenn es bei allgemeiner Fassung der Begriffe einen Schluß gebensoll, so müssen sich die Begriffe zu einander verhalten in der zuerstangegebenen Weise; ist dieß nicht der Fall, so ergibt sich kein noth-wendiger Schlußsatz.
Ein weiterer Fall ist, wenn der Mittelbegriff zu dem einen derandern Begriffe allgemein sich verhält; wenn er dann zu dem Ober-begriff in allgemeiner Weise gesetzt wird, entweder bejahend oder ver-neinend , zu dem Unterbegriff aber in partikulärer und zwar dem all-gemeinen entgegengesetzter Weise (unter „entgegengesetzt" verstehe ichden Fall, wenn das Allgemeine verneinend, das Besondere bejahendgesetzt ist; oder umgekehrt, wenn das Allgemeine bejahend, das Be-sondere verneinend gesetzt ist), dann muß ein partikulär verneinenderSchluß sich ergeben. Wenn nemlich LI keinem X, wohl aber einigemX zukommt, so ist nothwendig, daß X einigem X nicht zukommc.Denn da die Verneinung sich umkehren läßt, so wird X keinem LI zu-kommen. Die Voraussetzung war aber, daß LI einigem X zukomme,somit wird X einigem X nicht zukommen, womit wir wieder einenSchluß der ersten Figur haben >). Ferner wenn LI dem ganzen X zu-kommt, einigem X aber nicht zukommt, so ist die nothwendige Folge,daß X einigem X nicht zukommt 2), denn wenn es jedem zukommt undauch LI von dem ganzen X ausgesagt wird, so müßte LI dem ganzenX zukommen, die Voraussetzung aber ist, daß es einigem X nicht zu-
— Kein Mensch ist eine Linie,
Kein Stein ist eine Linie,
Kein Stein ist ein Thier.
>) Nichts WiinschenswertheS ist ein Nebel,
Einiges Vergnügen ist ein Uebei,
Einiges Vergnügen ist nicht wiinschenswerth.Umgelehrt:
Kein Nebel ist wiinschenswerth,
Einiges Vergnügen ist ein Nebel,
Einiges Vergnügen ist nicht wiinschenswerth.
t) Jedes Gut ist wiinschenswerth,
Einiges Vergnügen ist nicht wiinschenswerth,Einiges Vergnügen ist kein Gut.