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Zehntes Kapitel.
Urtheile ohne Copula, Sätze mit Copula; Mannigfaltigkeit der letzteren.
Bejahende und verneinende Sätze und Urtheile.
Die Bejahung sagt etwas aus in Beziehung auf etwas, dasletztere ist entweder ein Nomen oder das Nicht-Nomen, jedenfalls abermuß das in der Bejahung Enthaltene Eines sein und von Einem ans-gesagt sein, (lieber Nomen und Nicht-Nomen habe ich schon früher >)gesprochen, nemlich Nicht-Mensch nenne ich nicht ein Nomen schlechthin,sondern ein unbestimmtes Nomen; denn freilich bezeichnet auch dasunbestimmte gewissermaßen eines, und so ist auch „nicht gesund sein"nicht ei» Verbum schlechthin, sondern ein unbestimmtes Verbum.)Demgemäß wird jede Bejahung und Verneinung bestehen entwederaus einem Nomen und Verbum oder aus einem unbestimmten Nomenund Verbum. Ohne Verbum aber ist keine Bejahung und keine Ver-neinung möglich; denn „ist" oder „war" oder „wird sein" oder „wird"n. dgl. sind nach unsern Voraussetzungen Verba; denn sie enthalten(außer dem Begriff) noch eine Zeitbestimmung. So wird also die ersteBejahung, resp. Verneinung sein: „es ist der Mensch", „nicht ist derMensch"; dann wird folgen: „es ist der Nicht-Mensch, nicht ist derNicht-Mensch", weiter: „es ist jeder Mensch, nicht ist jeder Mensch, esist jeder Nicht-Mensch, nicht ist jeder Nicht-Mensch". Und dasselbewiederholt sich dann bei den andern Zeiten außer der Gegenwart.
Wenn nun aber das „ist" als drittes Element der Aussage hin-zukommt, dann sind sofort die Entgegensetzungen von zweierlei Art.Ich sage z. B.: es ist ein gerechter Mensch; „ist" bildet nach unsrerVoraussetzung den dritten Bestandtheil in der Bejahung, als Nomenoder als Verbum. So werden sich also in Folge davon folgende vierSätze ergeben, von welchen die zwei einen zu der Bejahung und Ver-neinung sich verhalten werden (nach der Reihenfolge) wie die Be-raubungen ^), die andern zwei aber nicht. Ich meine damit das, daß„ist" entweder dem „Mensch" beigesetzt werden wird oder dem „Nicht-
') K. 2.
i) Denn „nicht gerecht" ist --- ungerecht, welches eine Beraubung ausdrückt.