kann vom Gleichartigen; die Nahrung aber verwandle sich, indemsie verdaut werde; die Veränderung aber geschieht immer in'sEntgegengesetzte oder in's Mittlere').
Ferner wird die Nahrung irgendwie afficirt von dem Er-nährten, nicht aber umgekehrt, wie ja auch der Baumeister nichtafficirt wird von der Materie, sondern die Materie vom Bau-meister; der Baumeister geht ja nur von der Nnthätigkeit zurThätigkcit über.
Ein weiterer Streitpunkt ist noch, ob die Nahrung das letzteist, was hiuzukommt"), oder das erste. Ist aber beides der Falt,hat man die Nahrung einmal als unverdaut, sodann als verdautanzusehen, so könnte man nach beiden Gesichtspunkten von Nah-rung sprechen: betrachtet man sie als unverdaut, so wird dasEntgegengesetzte durch das Entgegengesetzte ernährt, betrachtet mansie als verdaut, das Gleichartige durch das Gleichartige. Somitist klar, daß beide Anschauungen in gewisser Weise richtig undzugleich unrichtig sind. Da aber nichts ernährt wird, was nichtLeben hat, so wäre also der beseelte Körper das Ernährte, soferner beseelt 3) ist, so daß also auch die Nahrung zum Wesen desBeseelten gehört, nicht bloß etwas Aeußerliches, Accidentelles ist.
Es ist aber zu unterscheiden zwischen dem Begriff der Nah-rung und dem Begriff des das Wachsthum Hcrvorbringenden;sofern nemlich das Beseelte etwas Quantitatives ist, trifft derletztere Begriff zu, soferu es ein Dieses und eine Substanz ist,der Begriff der Nahrung^); diese nemlich erhält die Substanzund die Substanz besteht so lang, als sie ernährt wird; und dieNahrung ist das, was die Zeugung möglich macht, nemlich nichtdie Zeugung desjenigen, welches ernährt wird, sondern eines die-sem Ernährten der Beschaffenheit nach Gleichen; das Ernährte
*) Also ist die Nahrung ursprünglich ein Entgegengesetztes.
2) Zu dem Ernährten, d. h. ob die Nahrung im ursprünglichen, unverdautenoder im verdauten Zustand zu denken sei.
2) D. h. eine ernährende Seele hat.
Das Hervorbringen des Wachsthums ist nur eine besondere Funktion derNahrung, ro ist also nicht etwas der Paralleles, sondern ihr
untergeordnet als besondere Art.