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4 (1895) Politik
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Achtes Buch. Sechstes Kapitel.

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richt nicht mit demjenigen gequält werden, was zur Erringung einesPreises in den Kunstwettstreiten fähig macht, noch auch mit denWunderdingen und Kunststücken in der Ausführung, welche sich heutein die Wettstreite und von da aus in den Unterricht eingeschlichenhabend Vielmehr hat man sich auf diese Dinge nur so weit einzu-lassen, als erforderlich ist, sich an den Schönheiten der Melodieen undRhythmen mit Verständnis zu erfreuen und sich somit über dasbloße allgemeine Behagen ^ an der Musik zu erheben, das sich auchsonst bei einigen Tieren und häufig auch bei Sklaven und Kindernvorfindet.

5. Hieraus werden sich nun auch die Grundsätze für die Wahlder Instrumente ergeben. Man darf für den Unterricht weder dieFlöte ° zulassen, noch sonst irgend ein Instrument des Künstlerwett-streits, wie z. B. die Zither, noch irgend ein anderes derart, sonderndiejenigen, welche bei den Hörern entweder musikalische Bildung?oder Geschmacksbildung überhaupt befördern. Die Flöte ist nichtangethan, eine sittliche Stimmung in der Seele hervorzubringen,sie ist vielmehr leidenschaftaufregender Natur und ihre Anwendungdaher nur bei solchen Gelegenheiten zulässig, in welchen bei demHörer mehr auf eine Entlastung der zusammengepreßten Empfindungals auf geistige Hebung und Förderung hingewirkt wird. Setzen wirnoch hinzu, daß ihrer Wirksamkeit für erziehenden Unterricht auchnoch der Umstand im Wege steht, daß das Spielen des Blasinstru-ments die begleitende Anwendung der Rede unmöglich macht. UnsereVorfahren haben daher mit Recht das Spielen des Blasinstruments

4. Goldene Worte gegen die heutige Leib und Geist tötende Piano-fortespielquälerei der Jugend. Vgl. weiterhin § 7.

5. Vgl. Kapp a. a. O. S. 161 und Reiz S. 94.

6. Das Blasinstrument überhaupt.

7. Zur ethischen Sinne.

8. Im Original Reinigung, Katharsis Befreiung. Über

dem meckwürdigen und berühmt gewordenen Ausdruck weiter unten.Gemeint ist die befreiende Entladung der gepreßten Empfindung, welchez. B. die kriegerische Musik, die Trommel, die Pfeife vor Anfang derSchlacht bewirkt. Vgl. Aristoteles, Probleme XIX.

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