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4 (1895) Politik
Entstehung
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Achtes Luch.

Von der Erziehung.* *

Erstes Kapitel.

Daß die Jugenderziehung eine Hauptangelegenheit für den Ge-setzgeber sein müsse, darüber ist gar kein Zweifel, und dieVerfassungenempfinden die Vernachlässigung derselben zu ihrem Schaden. Dennjede Verfassung muß auf das sittliche Leben ihrer Bürger zurückwirken.Jede hat ihre eigenen Sitten, und diese sichern ebenso ihren Bestand,als sie sie anderseits auch Hervorbringen; demokratische Sitten schaffenund erhalten die Demokratie, oligarchische die Oligarchie. Immer aberist der beste sittliche Charakter auch Ursache einer besseren Verfassung.

2. Alle Geschicklichkeiten und Kunstfertigkeiten bedürfen einergewissen Vorbildung und vorbereitenden Gewöhnung zu ihrem Be-triebe, also offenbar auch die Handlungen der Tugend. Da der ge-samte Staat nur einen Zweck hat, so muß es für alle seine Mit-glieder auch nur eine und dieselbe Erziehung geben, und die Sorgefür diese muß eine Staats- und nicht eine Privatangelegenheit sein,wie heute, wo ein jeder die Erziehung seiner Kinder selbst besorgt,

I. Zu diesem Buche vergleiche man den Artikel Läuoa'tio* vonKrause in Pauly's Realencyklopädie T. III, S. 2456.

* Der Laut, hinter dem das Zeichen* steht, hat den Ton: Deutschland ü'ber a'ttes.srangekischtidtsche B. gr. u. röin. «l. ; Bd. 23; Lfrg. 18.) Aristoteles' Politik. 2 8