Sechstes Buch. Fünftes Kapitel.
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11. Ein anderer Verwaltungszweig betrifft den Gottesdienst.Hierher gehören die Priester und Aufseher über die Heiligtümer,welche für die Erhaltung der bestehenden und die Wiederherstellungder verfallenden Gebäude und für andere zum Kultus verordnete Dingesorgen. An manchen Orten sind diese Geschäfte in einem Amte ver-eint, wie z. B. in den kleinen Städten; an manchen bestehen viele undvoneinander getrennte Kultusämter, als da sind Opferdiener, Tempel-aufseher, Tempelschatzmeister. Hierauf folgt eine besondere Behörde,welche die sämtlichen Staatsopfer vollzieht, welche das Gesetz nichtden Priestern zuteilt, sondern die vielmehr wegen ihrer allgemeinenund nationalen Bedeutung in hoher Ehre stehen.^ Diese Ma-gistrate heißen bald Archo'nten, bald Könige, bald Pryta'nen.
12. Die notwendigen Ämter also beziehen sich, um das Ge-sagte kurz zusammenzufassen, auf folgende Gegenstände: auf dasKultus- und Kriegswesen, auf Einkünfte und Ausgaben, auf Markt-,Stadt-, Hafen- und Feldpolizei, ferner auf Gerichtshöfe, Eintragungder Kontrakte und Schuldverschreibungen, Vollziehung der Urteile,öffentlichen Gewahrsam, Rechnungskontrolle, Rechenschaftsabnahmeder Beamten; und den Beschluß machen die Ämter, welche die Berat-schlagung über die öffentlichen Angelegenheiten leiten.
13. Staaten aber, welche Ruhe und Wohlstand in höheremGrade genießen und dazu aus Ordnung und Sittlichkeit besondereSorgfalt wenden, bestellen vorzugsweise Behörden für Weiberzucht,Aufrechthaltung der Gesetze, Kinderzucht, Beaufsichtigung der Gym-nasien, ferner für Aufsicht über die Mimischen und Dionysischen Fest-spiele und andere öffentliche Schauspiele der Art. Einige dieser Be-hörden verraten nun offenbar keinen demokratischen Charakter, wie
12. Sie werden im Prytane'um, dem gemeinschaftlüben. in höchsterEhre stehenden Herde der Gesamtheit, der Staatsgottheit, als der Urheberindes Volkes, der Vertreterin seines sittlichen Wesens dargebracht. Zn Spartavon den Königen, in Athen von dem zweiten A'rchon, welcher Könighieß. Auf diesem Herde brannte das heilige Feuer, von welchem die Grün-der von Kolonieen den glimmenden Brand in die neue Heimat zum Zeichender Verbindung mit dem Mutterlands hinübernahmen. Im Texte heißt eswörtlich: „Opfer, welche von dem gemeinsamen Staatsherde ihre Ehrehaben."