Sechstes Buch. Fünftes Kapitel.
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5. Hieran schließt sich eine Behörde, deren Amt ebenso not-wendig als überaus beschwerlich ist, welche es mit der Vollstreckungder den Verurteilten zuerkannten Strafen, mit Eintreibung derauferlegten Strafgelder" und mit der Bewachung der Verhafteten zuthun hat. Beschwerlich ist dies Amt wegen der dasselbe begleitendenVerhaßtheit, so daß an Orten, wo nicht ein großes Einkommen damitverbunden ist, man es entweder gar nicht übernehmen mag oder, wennman es thut, doch nicht eben geneigt ist, in der Amtsführung nach
Bürger der ärmeren Klassen her. weil sie vom Staat für die Dienste, welchesie den höheren Beamten leisteten, bezahlt wurden. Es werden „Hiero-mnemonen". als Abgeordnete einzelner Städte und als ständige Beamtean dem Amphiktyo'nenbuude in Delphi, neben den eigentlichen Repräsentantender Bundessouveränität, den mit entscheidender Stimme betrauten Pyla-go'ren erwähnt. Sie hatten, wie aus einigen Dekreten in Böckh's großerInschriftensammlung erhellt, das Interesse einzelner Städte am Bunde zuwahren, die Beschlüsse des Bundes zu exekutieren und die Beratungen vor»zubereiten, wobei auch hier ein Verhältnis vorausgesetzt werden muß. nachwelchem sie das Material der Beratung schriftlich zu ordnen hatten. InAthen ist ein Epi'states der Präsident der als Ausschuß tagenden Sektiondes Rates. Er führte die Schlüssel zum Schatz und zu dem Archive aufder Burg. Beide Angaben werfen jedoch nur wenig Licht auf das. wasAristoteles hier ganz im allgemeinen von diesen Beamten sagt. Überhauptkann man, wenn ein Beamter nach seiner Amtsbcnennung in irgend einemStaate genannt wird, daraus nicht mit Sicherheit schließen, daß derselbeName in einem andern Staate einen Beamten desselben Wirkungskreisesbezeichne. Hieromnemonen oder, wie sie öfter genannt werden. Hieromna-monen und Mnamonen sind, wie der feierliche, etwas altväterliche Nameandeutet, wohl besonders als Beamte dorischer Staaten anzusehen, denennach Aristoteles' allgemeiner Bemerkung das Urkundenwesen anvertraut ist.Ihr Amtsname erinnert an den Zug der jugendlichen Menschheit, wonachdie Schrift überhaupt für etwas Heiliges und Göttliches gilt, wie siedenn auch in Ägypten wirklich göttlicher Verehrung genoß, weil die schrift-liche Kunde nicht irre und der Vergänglichkeit nicht ausgesetzt sei.
6. Zm Texte ist noch angedeutet, daß die Namen der Staatsschuldneran den Thüren des Schatzhauses auf der Burg ausgehängt waren, so daßjeder Bürger davon Notiz nehmen konnte. Entging daher ein Schuldnerauch der Strafe der Behörde, so konnte jeder andere Bürger gegen ihnklagbar werden. Auch konnte ein solcher Schuldner, bevor er nicht gezahlthatte, kein Amt bekleiden.
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