354
Aristoteles, Politik.
die Oligarchie bestimmt wird durch edle Geburt, Reichtum und Bildung,so scheint das demokratische Wesen von allem diesem das Gegenteilzu sein, gemeine Geburt, Armut und Roheit. Was die Staatsämteranbetrifft, so darf in der Demokratie kein einziges lebenslänglichsein; hat sich aber ein solches noch aus einer früheren Verfassungs-periode erhalten, so muß die Gewalt desselben geschwächt und darfes nicht durch Wahl, sondern durchs Los besetzt werden.
10. Dies wären also die allen Demokratieen gemeinsamen Ein-richtungen. Aus dem Prinzipe des Rechts, wie es vom demokratischenStandpunkte aus feststeht, das heißt aus der Gleichheit der Rechte füralle nach dem numerischen Verhältnis erwächst nun auch die Demo-kratie und die demokratische Gemeinde, die am meisten als solchegelten. Dieser Gleichheit der Rechte zufolge sollen die Armen nichtmehr Gewalt haben als die Reichen und soll kein Teil allein dieSouveränität haben, sondern dieselbe in dem Besitz aller nach demnumerischen Verhältnis sein. Denn so, meinen die Demokraten, be-sitze der Staat Gleichheit und Freiheit.
Kap. 11. Die nächste Frage ist nun: Wie wird man diese Gleichheiterreichen? Soll man z. B., wenn fünfhundert so viel Steuerkapital° besitzen als tausendbeide auf die Art gleichstellen, daß diese tausendso viel politische Macht haben, als die fünfhundert? Oder soll mandie Gleichheit nach diesem Modus so nicht feststellen, sondern zwarwohl Abteilungen nach dem Steuerkapitale machen, dann aber ausder Klasse jener fünfhundert und aus der von tausend eine gleicheAnzahl herausnehmen, um beiden die höchste Gewalt bei den Staats-verhandlungen und den Gerichten zu übertragen? Es fragt sich also,ob diese Verfassung die gerechteste nach dem demokratischen Rechts-begriff ist oder vielmehr die, in der die große Masse die Gewalt hat.Denn die Demokraten behaupten doch, gerecht sei, was die Mehrzahl,die Oligarchen dagegen, was das größere Vermögen beschließe, dasnach ihnen immer die Entscheidung geben soll.
7. Der Philosoph teilt die Bürger mit diesem Beispiel in zwei Teile,den der Bemittelten und den der Unbemittelten, doch so, daß trotz ihres Ver-mögensunterschiedes die Summen ihrer Steuerkapitale gleich sind. Nichtsanders, scheint mir, bedeuten die fünfhundert den tausend gegenüber.