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Aristoteles, Politik.
Einkommensteuer» und die Kosten für den Dienst des Allgemeinenlediglich im Interesse des Staatshaushaltes oder für den möglichenFall gegen kriegerische Umstände dadurch gerüstet zu sein einzufordernscheinen und sich überhaupt als Hüter und Verivalter von Staats-,nicht von Privatvermögen zeigen.
13. In seiner äußeren Erscheinung zeige sich ferner derTyrann nicht abstoßend, sondern voll Würde und überhaupt so, daßdiejenigen, welche in seine Nähe kommen, nicht Furcht, sondern viel-mehr Ehrfurcht empfinden. Es ist das freilich für ihn, der der Ver-achtung so sehr ausgesetzt ist, nicht leicht zu erreichen; aber ebendes-halb muß er, wenn er auch sonst jedes tüchtige Streben verabsäumt,doch ein tüchtiger Staatsmann sein wollen und in dieser Hinsichtseinen Unterthanen eine hohe Meinung von seinem Wert einflößen.Ferner muß weder er selbst, noch irgend jemand aus seiner Umgebungsich freventliche Verletzung der Unterthanen, gleichviel ob gegenJünglinge oder Mädchen, zu schulden kommen lassen und zu einemähnlichen Betragen gegen die anderen auch seine eigenen Frauen an-halten; denn auch durch den Übermut ihrer Weiber ist schon mancherTyrannen Herrschaft zu Grunde gegangen.
14. Hinsichtlich der sinnlichen Genüsse thue der Tyrann dasGegenteil von dem, was heutzutage manche seinesgleichen thun. Sieüberlassen sich nämlich denselben nicht nur vom frühen Morgen an,ja viele Tage lang hintereinander, sondern sie tragen dies Genuß-leben auch recht absichtlich zur Schau, um als herrlich und in Freudenlebend bewundert zu werden. Aber gerade in diesen Dingen thätensie am besten, maßzuhalten oder doch wenigstens den Schein des-selben dadurch zu beobachten, daß sie ihre Ausschweifungen den Augender Welt entziehen. Denn zu Empörung und Verachtung reizt nichtder Nüchterne, sondern der Trunkene, nicht der Wachsame, sondernder Verschlafene. — 15. Mit einem Wort: er muß von allen obenerwähnten Stücken das Gegenteil thun. So baue er die Stadtaus und verschönere sie, als wäre er ihr Verwalter undnicht ihr Tyrann.
die Tyrannis einer Stadt handelt, nicht um einen großen Staat im modernenSinne eines Länderkonipleres,