Viertes Buch. Dreizehntes Kapitel.
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Gestaltungen auf demselben Wege ermitteln. Die Verschiedenheit derGerichte beruht auf drei Punkten: Wer sollen die Richter sein?Worüber? Und: Wie sollen sie gewählt werden? Der erstePunkt enthält die Frage, ob sie aus allen oder aus einigen bestelltwerden; der zweite fordert auf zu untersuchen, wie viele Arten vonGerichtshöfen es geben soll; der dritte will die Art und Weise ent-schieden wissen, wie das Nichterpersonal zu bestellen ist, ob durchWahl oder durchs Los.
Wir behandeln den zweiten Punkt, wie viele Arten von Gerichts-höfen es gibt, zuerst. Da finden wir denn ihrer acht vor: den erstenfür die Nechenschaftsablegung der Staatsbeamten, den zweiten fürSchäden, die das Gemeinwohl durch jemand erlitten, den dritten fürAttentate gegen die Verfassung, den vierten für Händel zwischenMagistraten und Privaten über willkürlich auferlegte Strafen, denfünften für Civilprozesse über Kontrakte und Verträge von einergewissen Bedeutung, sowie außer diesen die übrigen Gerichtshöfe fürMord und Totschlag und über die Rechtshändel der Fremden.
2. Die verschiedenen Arten der Blutgcrichte, mögen nun dieRichter dieselben Personen sein oder nicht, sind folgende: über vorsätz-lichen und über unvorsätzlichen Totschlag, über die Fälle, wo der An-geklagte zwar eingesteht, aber gezweifelt werden kann 2 , ob seine Thatgesetzlich straflos und erlaubt war, viertens für alle Mordanklagengegen Verbannte, wenn bei ihrer Rückkehr neue Anschuldigungengegen sie erhoben werden, von welcher Art zu Athen der Gerichtshofin Phreullto sein soll.^ Indessen kommen dergleichen Fälle auch in
2. Diese Fälle wurden in Athen. daS Aristoteles bei dieser Aufzählungim Auge hat. vor dem Gerichtshöfe im Delphimiuni. einem Heiligtumsdes Apollo im südöstlichen Teile der Stadt, verhandelt.
3. In Phreatto im Pirä'eus. in der Nähe deS kleinen EetreidehafcnSZe'a. wurden die Fälle verhandelt; wenn jemand, der wegen unvorsätzlichenTotschlags daS Land hatte meiden müssen, vor dem gesetzlichen Termineseiner Rückkehr eines andern und zwar absichtlichen Mordes angeklagtward. Die Lage des Lokals erklärt sich daraus, daß ein solcher den Bodendes Vaterlandes nicht betreten durste. Das Gesetz verordnet? daher, ersolle auf einein Schiffe so nahe an die Gerichtsstätte heranfahren, daß erhören und gehört werden konnte. S. Schöinann, a. a. O.