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4 (1895) Politik
Entstehung
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267
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Viertes Buch. Zwölftes Kapitel.

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Los, die anderen durch Wahl) bestellt, da ist das ein republikanischerModus. Wenn ferner bestimmte Personen allein gewisse Ämter durchWahl und andere durchs Los besetzen oder durch Wahl und Loszugleich, so ist das ein oligarchischer Modus, und zwar ist der kom-binierte dies in noch höherem Grades

13. Das Verfahren, nach welchen: alleBürger für einigeÄmtcr,dagegen nur einige Bürger für gewisse bestimmte Ämter wählbarsind oder wo einige Stellen durch Wahl, andere durchs Los besetztwerden, ist der aristokratisch-republikanischen Verfassung eigentümlich.Dagegen ist das einer Minorität allein überwiesene Recht zu wählenund gewählt zu werden oligarchisch, mag dabei das Los angewandtwerden oder nicht, oder mag auch beides zusammen, Wahl und Los,dabei in Anwendung kommen. Wenn aber eine Minorität vonWählern aus allen insgesamt ernennt, so ist das nicht oligarchisch.Sind aber alle Bürger Wähler, die ihre Obrigkeiten aus einigendurch Wahl bestellen, so ist das aristokratisch.

Dies ist also die Zahl der Kombinationen bei der Bestellungder Obrigkeiten, und so scheiden sie sich je nach den Verfassungen.Welche nun für eine jede passen und welches der richtige Ernennungs-modus sowie der Machtkreis einer Obrigkeit und welches ihr Begriffist, wird nun wohl klar sein. UnterMachtkrcis" verstehe ich z. B.die Amtsgewalt, kraft der eine Behörde über die Einkünfte verfügenund welche eine andere zur Aufrcchthaltung der öffentlichen Sicher-heit anwenden kann. Der Gegenstand der Amtsgewalt ist verschieden;ein anderer beim Oberfeldherr», ein anderer bei der Behörde überMarkt- und Handelswesen."

8. Die Oligarchen suchen zuerst die ihrem System befreundeten Per-sonen durch Wahl auS. Sind diese einmal zusammen, so genügt ihre oligar-chische Gesinuuug vollkommen dazu, sie für völlig einander gleich zu achten.Auf die sonstigen Unterschiede, z. B. die Tüchtigkeit, kommt es beiGe-sinnungstüchtigen" nicht an. Man schreitet dann zur Auslosung für bieStelle.

ll. Es ist nicht zu bezweifeln, daß die hier aufgezähltcn Arten derÄmterbesetzung bei der reichen Mannigfaltigkeit der griechischen Verfassungenwirklich bestanden. Aristoteles beschrieb in feinem verloren gegangenenWerke derPolitieen" die Verfassungen von 158, nach anderen Zeugnissendie von 250 Städten. Diese Politieen waren die empirische Grundlage,