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4 (1895) Politik
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Aristoteles, Politik.

2. Nach den über Oligarchie und Demokratie aufgestelltenBestimmungen erscheint das Wesen einer solchen Verfassung schon vielklarer. Sie ist, um es einfach zu sagen, eine Mischung von Oligarchieund Demokratie, nur daß man gewöhnlich die zur Demokratie hin-neigenden Republiken, die zur Oligarchie lieber Aristokratieen nennt,weil mit größerem Reichtum auch eher Bildung und Adel verbundenzu sein pflegt, und weil der Reichtum, um dessen Erlangung so vielUngerechtigkeit begangen wird, wegen seines festen Besitzes hier zudergleichen nicht mehr zu verleiten scheint, daher man denn auchLeute dieser ArtEhrenmänner" undAngesehene" nennt.

3. Da nun die Aristokratie das Streben zeigt, den bestenBürgern im Staate das Übergewicht zu geben, so behauptet man auchwohl von den Oligarchieen, daß sie aus überwiegend edlen undtugendhaften Männern bestehen. Nun scheint es durchaus unmöglich,sich einen aristokratisch regierten Staat nicht zugleich als gesetzlichwohlgeordnet vorzustellen (wohl aber einen von schlechten Menschenregierten), und ebenso unmöglich scheint es, sich einen gesetzlich nichtwohlgeordneten Staat als aristokratisch zu denken. Diese Wohlgesetz-lichkeit besteht aber nicht bloß in der Güte und Trefflichkeit der ver-faßten Gesetze, sondern es gehört dazu auch der Gehorsam gegendieselben. Daher ist die Wohlgesetzlichkeit doppelt zu fassen,einmal als Gehorsam gegen die bestehenden Gesetze und dann alsdie Vortrefflichkeit dieser Gesetze selbst, die für die Staatsangehörigenbindende Krafthaben; denn man kann auch schlechten Gesetzen gehorsamsein. Hier nun sind wieder zwei Fälle möglich: entweder dieguten" Gesetze sind die möglichst besten, die die Umstände gestatten,oder sie sind die unbedingt besten.

4. Für die Aristokratie gilt als charakteristisches Merkmal, daßdie Tugend Bedingung ist, Staatsämter zu erlangen. Denn derCharakter der Aristokratie ist Tugend, der der Oligarchie Reichtum,der der Demokratie freie Geburt. Die Mehrheit der Stimmen beimBeschlüssefassen liegt allen zum Grunde; denn was in Oligarchie,Aristokratie und in Demokratien die Mehrheit derer, die die Regierungführen, beschlossen hat, das hat gesetzliche Kraft. In den meistenStaaten nun liegt schon die Form des Verfassungsstaates (Politie)verborgen, weil man in ihnen lediglich nur auf die Vereinigung von