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4 (1895) Politik
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Aristoteles, Politik.

Amte Nachfolgen, im ausschließlichen Besitze der Staatsämter sind.Erreicht aber endlich ihre Macht durch Reichtum und Anhang denhöchsten Grad, so nähert sich eine solche Dynastenherrschaft der Mon-archie, und die höchste Gewalt geht vom Gesetze auf die Menschenüber. Dies ist die vierte Form der Oligarchie, und sie bildetein Seitenstück zu der letzten Form der Demokratie.

Kap. 9. Außer Demokratie und Oligarchie gibt es nun noch zwei? Staatsformen, deren eine von allen Staatsrechtslehrern und auch^°^'von uns zu den bekannten vier Verfassungsformen gerechnet wird.Diese vier heißen Monarchie, Oligarchie, Demokratie, und viertensdie sogenannte Aristokratie. Eine fünfte aber ist die, welche den allengemeinsamen Namen führt und schlechtweg Politie (Verfassungs-und Freistaat) heißt. Da sie aber nicht häufig vorkommt, so wird sievon denen, welche die Verfassungsformen aufzuzählen versuchen,übersehen, und sie bleiben bei den vieren stehen, wie Plato in seinenBüchern vom Staate.

10. Aristokratie nennt man nun mit vollem Rechte die inden ersten Untersuchungen4 von uns besprochene Verfassung; denn eineVerfassung, mit Männern an der Spitze, die in Hinsicht auf sittlichenWert die absolut besten sind, und nicht bloß gute Männer im Sinneirgend einer beschränkenden Voraussetzung heißen, verdient allein denNamen Aristokratie zu führen. Zn ihr allein fällt schlechthin der guteMensch mit dem guten Bürger zusammen, während in den anderen derBegriff des guten Bürgers relativ ist und von der jedesmaligen Ver-fassung bestimmt wird. Allerdings aber gibt es noch einige Formen,welche von den oligarchisch verwalteten, wie von dem sogenanntenVerfassungsstaate verschieden, auch Aristokratieen heißen; und das sinddiejenigen, in welchen man die Magistrate nicht allein nach dem Neich-tume, sondern auch nach der sittlichen Tüchtigkeit wählt. 11. DieseStaatsform ist von Oligarchie und Verfassungsstaat verschieden, undheißt aristokratisch. Denn auch da, wo die Ausbildung des Geistesund Herzens nicht Gegenstand der gemeinsamen Sorge des Staatesist, gibt es gleichwohl Männer von anerkannter Achtung und Tu-gend. Wo also in einer Verfassung Reichtum, sittlicher Wert und

4. S. oben Buch III, Kap. 2, Anmerkung zu § 10.