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4 (1895) Politik
Entstehung
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Viertes Buch. Drittes Kapitel.

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des Lebens dient; und das ist hier der Teil, der die Waffen führtund der die Gerechtigkeit als Richter versieht, und dazu gehören außer-dem die Berater der höchsten Staatsinteressen, deren Wirksamkeitrecht eigentlich der Ausdruck des politischen Verstandes ist. Es ist da-bei für die Sache gleichgiltig, ob diese Funktionen an einzelne Per-sonen gesondert verteilt oder ob sie in einer und derselben vereinigtsind, wie ja auch Kriegsdienst und Ackerbau oft in denselben Personenvereinigt gefunden werden. 14. Hat man also diese wie jene alsBestandteile eines Staates anzusehen, so ist ein solcher auch der Krie-gerstand mit einleuchtender Notwendigkeit. Die siebente Klasse istdie, welche mit ihrem Vermögen Staatsleistungen übernimmt^;diese nennen wir die Wohlhabenden. Die achte bilden die höchstenStaatsbeamten und die Männer, welche ihre Zeit und Kräfte unent-geltlich der Verwaltung opfern, da ein Staat ohne Obrigkeiten nichtbestehen kann. Es müssen also Personen da sein, welche obrigkeitlicheÄmter zu verwalten inr stände sind und diese Leistung zum Bestendes Staates entweder anhaltend oder abwechselnd übernehmen können.Endlich sind noch die soeben näher bestimmten Klassen übrig, welchedie allgemeinen Angelegenheiten beraten und zwischen den Parteienüber die Rechtsverhältnisse entscheiden. Sollen nun alle diese Elementeim Staate vorhanden und in guter und gehöriger Beschaffenheit vor-handen sein, so ist dazu auch das Dasein von Personen, welche dieTugend wahrer Staatsmänner besitzen, unerläßlich.

15. Nun können zwar, nach einer allgemeinen Ansicht, dieübrigen Fähigkeiten in denselben Personen vereint sein; es könnenz.B. Soldat, Landbauer, Handwerker in einer Person vereint sein,die Berater und Richter desgleichen, wie denn auch alle auf politischeTüchtigkeit Anspruch machen und ineinen, sie könnten die ineistenÄmter verwalten. Nur Reichtum und Armut können nicht in den-selben Personen beisammen sein, und deshalb gelten die Reichen unddie Armen für Hauptbestandteile eines Staates. Und weil in der Re-gel die einen die Minder-, die anderen die Mehrzahl bilden, so stellensiesich anscheinend als zwei einander entgegengesetzte politische Elemente

10. Aristoteles hat im folgenden Veranlassung, sie von den Magi-straten zu trennen.