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Zweites Buch.
anzuerkennen, nach welcher eben bei den Karthagern das öffentlicheWesen geordnet ist. Denn nach diesen beiden Rücksichten wählen sie,und zwar grade die wichtigsten Magistrate, die Könige und die Feld-herrn. — 6. Man hat aber eine solche Entartung der Aristokratie alseinen Fehler des Gesetzgebers anzuschen. Denn es ist von Hause ausdurchaus nothwendig darauf zu sehen, daß die Besten freie Zeit habenund sich nicht in unwürdiger Lage befinden, gleichviel ob sie Beamtetesind oder nicht. Und will man auch die Rücksicht auf Vermögen undMittel zum Behuf der freien Zeit gelten lassen, so ist es doch einUebelstand, daß die höchsten Magistrate, die Königs- und die Feld-herrnwürde, käuflich sind. Ein solches Gesetz bringt den Reichthumzu höheren Ehren als die Tüchtigkeit, und erzeugt den Geist der Hab-sucht in dem ganzen Staate. — 7. Denn nach dem, was der Obrig-keit als werthvoll und ehrenhaft gilt, richtet sich nothwendig hinterherauch das Urtheil der übrigen Bürger. Wo aber die Tugend nicht amhöchsten geachtet wird, da kann die Verfassung unmöglich aus dieDauer eine aristokratische sein. Auch muß natürlich bei den Käufer»,wenn sie mit großem Kostenaufwand ins Amt gelangen, die Gewohn-heit aufkommen, ihren Gewinn herauszuziehen; denn cs ist undenk-bar, daß während ein armer, aber rechtschaffener Mann dabei seinenVortheil suchen wird, ein schlechterer, der noch dazu Kostenaufwandgehabt hat, ihn nicht suchen sollte. Folglich müssen diejenigen regie-ren, welche am besten zu regieren befähigt sind. Und wenn der Gesetz-geber auch die rechtschaffenen Leute ihrer Mittellosigkeit überließ, sowäre es doch jedenfalls besser gewesen ihnen, wenn sie ein obrigkeit-liches Amt bekleiden, eine sorgenfreie Lage zu verschaffen.
8. Auch das scheint ein Uebelstand zu sein, daß ein Manngleichzeitig mehrere Aemtcr bekleidet, eine bei den Karthagern sehr be-liebte Einrichtung: denn ein Werk wird auch nur von Einem, der sichihm ganz hingiebt, am besten ausgerichtet. Diesen Grundsatz mnßder Gesetzgeber vor Augen haben, und nicht verordnen, daß derselbeMann Flötenspieler und Schuster sei, wonach also da, wo der Staatnicht klein ist, es der Natur einer Verfassung mehr gemäß und volks-thümlicher ist, wenn mehrere zu den Staatsämtern gelassen werden.Denn da wird, wie gesagt, ein jedes Geschäft mehr im Interesse desAllgemeinen und besser und schneller erledigt, als wenn es immer von